Stellungnahme zur Gaspreisbremse

25.10.2022 | Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten:innen-Kommission Gas und Wärme spricht sich für schnelle Entlastungen und den Schutz finanziell überforderter Verbraucher:innen bei der Bewältigung der Gaspreiskrise aus. Eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll kurzfristig erfolgen und erste Belastungen abfedern, bis die Gas-/ Wärmepreisbremse im März 2023 wirksam wird. Gemeinsam als Branche unterstützen wir diese Zielsetzung sehr und begrüßen die in der Kürze der Zeit durch die Experten:innen-Kommission beschlossene Empfehlung als gangbaren Weg.

Die zentrale Aufgabe lautet: sicher durch den Winter kommen. Dazu muss es Energiedienstleistern und Wärmelieferanten möglich sein, ihre Leistungen zur Bereitstellung von Wärme bürokratiearm und mit kontinuierlicher Liquidität an die Kunden: innen weitergeben zu können.

Die gesamte Branche der Energiedienstleister und Wärmelieferanten fühlt sich zur Mithilfe bei der Krisenbewältigung verpflichtet. Wir möchten Ihnen deshalb im Folgenden elementar wichtige
Grundvoraussetzungen und Anregungen mit auf den Weg der Entscheidungsfindung geben, welche die
Empfehlung der Experten:innen-Kommission für Gas und Wärme ergänzen.

In einer Stellungnahme geben wir gemeinsam mit dem B.KWK der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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