Die Verbände AGFW, BDEW, B.KWK, ESCO Forum im ZVEI und VfW haben gemeinsam ein Forschungsprojekt zur „Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen“ durch das EBZ in Bochum initiiert. Ziel des Forschungsprojektes ist es, ein Verfahren zu entwickeln, welches es erlaubt, den JNG von Heizungsanlagen im Bestand auf der Basis von empirischen Daten anhand von konstruktiven Merkmalen und Angaben zum Brennstoffeinsatz der Anlagen mit höherer Genauigkeit als bisher möglich abzuschätzen. Die Verfasser sind Prof. Dr. Viktor Grinewitschus (Projektleitung) und Katja Lepper, M.Sc.

Gutachten zur Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen (PDF)
Im Mittel­punkt der Studie stehen Fragen nach Marktentwick­lungen bis 2020 sowie Markt- und Wert­schöpfungs­strategien der Energie­dienst­leistungsbranche­. Arthur D. Little-Studie in Zusammen­arbeit mit dem Verband für Wärme­lieferung e.V.

Studie Wachstumschancen Energiediensleistungen (PDF)
Bundeskartellamt, 8. Beschlussabteilung, Bonn


Hauptautoren: Stephan Schweikardt, Michael Didycz, Dr. Felix Engelsing, Dr. Katharina Wacker
Das Bundeskartellamt hat seinen Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme veröffentlicht. Die Untersuchung soll zeigen, „inwieweit sich die monopolistische Anbieterstruktur und somit der fehlende Wettbewerb zwischen Fernwärme­versorgern innerhalb eines Netzgebietes auf das Wettbewerbsverhalten und das Marktergebnis auswirken“. Der Abschlussbericht bietet erstmalig einen öffentlichen Überblick über wichtige Strukturdaten der Fernwärmeversorgung. Der VfW begrüßt die dadurch hergestellte bessere Transparenz. Es wird deutlich, dass gerade in kleinen und Kleinstnetzen völlig andere Rahmenbedingungen anzutreffen sind als in großstädtischen Fernwärmenetzen. Der VfW geht davon aus, dass der Bericht zu einer Versachlichung vieler Diskussionen zu verschiedenen Detailfragen der Fernwärme­versorgung führen wird.

Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme (PDF)
Stellungnahme des VfW zum Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme (PDF)
Von Prof. Dr. Johannes Ruhland, Dipl.-Wirt.-Inf. Thomas Fischer, Dipl.-Kfm. Ralf Herud, Jena, Februar 2009 (Quelle: ZVEI)

Contracting birgt immense Energieeinsparpotentiale und stellt ein wirkungsvolles Instrument dar, den Modernisierungsstau im deutschen Wohnungsbestand zu überwinden und damit auch einen Beitrag zu den politischen Energieeinsparungszielen zu leisten, sofern die rechtlichen Hindernisse, zeitnah überwunden werden können. Dies wurde in den folgenden zwei Gutachten dargestellt »Prognose der Marktdurchdringung des Contracting in der deutschen Wohnungswirtschaft« von Ruhland/Herud [Ruhland u. Herud, 2008] im April 2008, in dem die energetischen, ökologischen und ökonomischen Potentiale von Contracting im deutschen Wohnungsbestand quantifiziert werden sowie »Rechtliche Voraussetzungen einer Steigerung der Energieeffizienz durch Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft als Beitrag zu Energiesicherheit und Klimaschutz« von Beyer/Lippert [Beyer u. Lippert, 2007].

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VfW-Vertreter: RA Karsten Ahrens (Moritz-Pikl-Winterlich, RA StB WP Northeim)

Veranstalter: Institut für Energiewirtschaftsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Informiert wurde durch den Staatssekretär Homann, Herrn Dr. Stinglwagner (BMWi), Fr. Hardich (BMWi), Herrn Dr. Wallraff (BAFA), Herrn Seefeld (Prognos) und Fr. Agricola (DENA).
Friedrich-Schiller-Universität, Jena
Institut für Energiewirtschaftsrecht
Dr. Dietrich Beyer, Bundesrichter a.D.
Prof. Dr. Michael Lippert, Staatssekretär a.D.

Das Gutachten untersucht, unter welchen Voraussetzungen das Wärmecontracting in wirkungsvoller Weise die im Wohnungsbestand ruhenden Energieeffizienzpotenziale zu heben und hierdurch einen Beitrag zu Klimaschutz und Energiesicherheit zu leisten vermag. Die Untersuchung unternimmt es, über das geltende Recht hinaus rechtliche Rahmenbedingungen einer Lösung de lege ferenda sowie einen hierauf begründeten Formulierungsvorschlag für eine Gesetzesänderung zu entwickeln. Eine legislative Änderung des geltenden Rechts ist erforderlich, da das Wärmecontracting in Folge der vom BGH festgestellten rechtlichen Hindernisse im deutschen Mietrecht den ihm möglichen Beitrag zur Aktivierung der gebäudebasierten Energieeffizienzpotenziale bisher nicht in einem zielrelevanten Umfang leisten konnte.

Im Auftrag des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

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