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In der Analysephase werden möglichen Energieeinsparmaßnahmen und weitere Einsparpotentiale für ein Energiespar-Contracting-Projekt ermittelt und festgelegt. Sie umfasst im einstufigen Verfahren die Grobanalyse, im zweistufigen Verfahren die Grob- und Feinanalyse.

Die Umstellung der Beheizung eines Mietshauses von der Eigenversorgung durch den Vermieter auf Wärmelieferung ist nach § 556c BGB nur zulässig, wenn die Wärmelieferungskosten nicht höher als die bisherigen Betriebskosten der Eigenversorgung sind. Um den Kostenvergleich durchführen zu können, muss ermittelt werden, welche Wärmemenge im Gebäude verbraucht wird. Die sicherste Methode ist die Messung der Wärmemenge mit einem Wärmemengenzähler. Weil bei der Eigenversorgung für die Abrechnung nicht die verbrauchte Wärmemenge maßgeblich ist, sondern die verbrauchte Brennstoffmenge, gibt es in eigenversorgten Gebäuden nahezu nie Wärmemengenzähler. In solchen Fällen muss die verbrauchte Wärmemenge durch Multiplikation des bisherigen Endenergieverbrauchs mit dem Jahresnutzungsgrad der vorhandenen Anlage ermittelt werden. § 10 Abs. 2 WärmeLV erlaubt die Ermittlung des Jahresnutzungsgrades mittels Kurzzeitmessung oder, wenn auch eine solche nicht durchgeführt wird, mit anerkannten Pauschalwerten.

Der Arbeitspreis bildet die verbrauchsabhängigen Kosten ab. Darunter fallen die Beschaffungskosten der jeweiligen Energieart und die Kosten für den Pumpenstrom.

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Die Verordnung ist Bestandteil eines Versorgungsvertrages, den ein Wärmeversorgungsunternehmen für den Anschluss an die Wärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme (Nahwärme) unter Verwendung von Vertragsmustern abschließt, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (ausgenommen Industriekunden).

Die Baseline der Energiekosten ist die Bezugsgröße für die Ermittlung der Einspargarantie beim Energiespar-Contracting. In der Regel dient sie in der Garantiephase als Abrechnungsgrundlage für die tatsächlich erzielten Energiekosteneinsparungen. Sie wird mit großer Sorgfalt aufgestellt. Die Baseline enthält den Bezug von Verbrauchsmedien (Heizenergie, Elektroenergie, gegebenenfalls weitere) im Bezugszeitraum, die Nettokosten der Verbrauchsmedien inklusive der Energiesteuer sowie der gesetzlichen Umlagen (z. B. EEG/KWK), die Referenzpreise der Verbrauchsmedien und weiterer Energieträger im Falle einer Energieträgerumstellung, die Tagesmitteltemperaturen zur Berechnung der Gradtagzahl im Bezugszeitraum, die CO2-Faktoren für die Berechnung der eingesparten CO2-Emissionen, die Kühlgrenztemperatur, wenn eine witterungsabhängige Kälteerzeugung vorhanden ist.

Der Contractingnehmer kann sich an den Kosten der vom Contractor getätigten Investitionen mit einem einmaligen Baukostenzuschuss oder einem jährlich zu entrichtenden Finanzierungsbeitrag beteiligen. Ein Baukostenzuschuss hat beim Energiespar-Contracting den Vorteil, dass dadurch die Vertragslaufzeit verkürzt werden kann. Beim Energieliefer-Contracting hingegen wird er häufig genutzt, um die geforderte Kostenneutralität für die Mieter bei Umstellung von Zentralversorgung auf Contracting einzuhalten (Wärmelieferverordnung).

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Förderfähige Maßnahmen beschränken sich nur auf ein einzelnes Gebäude oder ein Gebäudenetz – zwei bis zu 16 Gebäude (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Darüber hinaus greift die BEW.

Der unbereinigte Jahresenergieverbrauch wird um Einflüsse bereinigt, die nicht im Verantwortungsbereich des Contractors liegen. Dazu gehören: Änderung der Nutzung des Vertragsobjekts, zum Beispiel verlängerte Nutzungszeiten, zusätzlich genutzte Flächen, Veränderung der Mitarbeiterzahlen, Änderung der Witterung, Durchführung oder Unterlassung von Bauunterhaltungsmaßnahmen durch den Auftraggeber und Modernisierungsmaßnahmen durch den Auftraggeber.

Ist eine Contracting-Variante (auch technisches Anlagenmanagement), die sich darauf beschränkt, dass der Contractor/Energiedienstleister für den Anlageneigentümer Aufgaben wie das Bedienen, Überwachen, Reparieren und Instandhalten von Energieanlagen übernimmt. Die Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparungen werden dabei durch den optimierten Betrieb erzielt.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist der Gesetzestext, in dem die einzelnen Nebenkosten aufgeführt sind, die sich der Vermieter von seinen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung zurückholen kann.

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt gemäß § 613a BGB dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Beim Energiespar-Contracting wird davon ausgegangen, dass die Durchführung oder Veranlassung von Energiesparmaßnahmen seitens des Contractors grundsätzlich keinen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB darstellt.

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Fördervoraussetzung ist ein Wärmenetz, dass mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten umfasst und mit leitungsgebundener Wärme oder Kälte versorgt. Neu eingezogen ist eine Investitions- und Betriebskostenförderung.

Ein Blockheizkraftwerk ist eine Anlage, zur Gewinnung von elektrischer Energie und Wärme, die meist am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben wird. Angetrieben werden sie meist durch Erdgas oder Biogas, aber auch Gasturbinen, Stirlingmotoren oder Brennstoffzellen sind möglich.

Biogas ist ein brennbares Gas, das durch Vergärung von Biomasse jeder Art entsteht. Es wird meist in Biogasanlagen hergestellt, wozu sowohl Abfälle als auch nachwachsende Rohstoffe vergoren werden. Biomethan ist das Biogas, welches in der Energieversorgung meist angewandt wird und hat aufbereitet die Qualität von Erdgas.

Hier sind grundsätzlich alle organischen Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die als Energieträger genutzt werden gemeint. Physikalisch ist Biomasse chemisch gebundene Sonnenenergie. Diese wird in Form von Energiepflanzen, Holz (Hackschnitzel, Pellets) oder Reststoffen wie etwa Stroh, Biomüll oder Gülle genutzt.

Eine Brennstoffzelle ist eine Stromquelle, in der chemische Energie in elektrische Energie oder Wärme umgewandelt wird. In einer Brennstoffzelle reagiert ein kontinuierlich zugeführter Brennstoff (zum Beispiel Wasserstoff aus Erdgas) mit einem Oxidationsmittel (wie Sauerstoff aus Luft). Dabei entstehen Wasser, Strom und Wärme. Damit ist sehr effizientes Heizen möglich.

Der Heizwert definiert den Energiegehalt eines Brennstoffs, während der Brennwert angibt, wie viel Wärmeenergie z.B. eine Heizung insgesamt gewinnen kann. Je höher Heizwert und Brennwert, desto besser die Energieeffizienz.

Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Heizungsanlagen, der die Energie des eingesetzten Brennstoffs (Brennwert) sehr effizient nutzt. Der Brennwertkessel senkt die Temperatur der entstandenen Abgase so stark ab, dass der Wasserdampf kondensiert. Durch die Nutzung der Kondensationswärme wird der Verbrauch fossiler Brennstoffe wesentlich reduziert und ein deutlich höherer Wirkungsgrad erzielt, als bei älteren Heizkesseln. Gas-Brennwertkessel werden am häufigsten eingesetzt, da sie kompakt sind und auch in Wohnungen untergebracht werden können.
Herkömmliche Heizwerttechnik lässt die Abgase hingegen ohne Nutzung ihrer Wärmeenergie in die Atmosphäre entweichen.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Aufgabe dieser obersten deutschen Regulierungsbehörde ist die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Eine weitere Aufgabe ist die Moderation von Schlichtungsverfahren.

Bei der Carnot-Methode werden die Energieverluste zwischen Primär- und Endenergie verursachungsgerecht auf Wärme und Strom verteilt.

Der Contractinggeber ist der Anbieter von Energiedienstleistungen (Contractor, Energiedienstleister).

Der Contractingnehmer ist der Auftraggeber/Kunde vom Contractor/Energiedienstleister.

Der COP ist eine Leistungszahl, die das Verhältnis von Nutzwärme zur aufgewendeten elektrischen Energie bei definierten Betriebspunkten ausdrückt. Der COP ist eine Momentaufnahme zu bestimmten Normbedingungen und bezieht sich z.B. ausschließlich auf die Wärmepumpe, nicht aber auf das gesamte Heizungssystem.

Kohlenstoffdioxid (CO2) ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff und ist ein nicht brennbares, saures und farbloses Gas. Außerdem ein Baustein des globalen Kohlenstoffkreislaufes und als Bestandteil der Atmosphäre ein wichtiges Treibhausgas.

Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes. Die Nutzer eines Gebäudes sollen zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden.

Ein Wärmelieferant hat die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum anfallenden CO2-Kosten in der Endabrechnung auszuweisen.

Hierbei handelt es sich um ist ein marktbasiertes Instrument der Umweltpolitik (2022) zur Senkung von CO2-Emissionen. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, Verbraucher und Unternehmen zu ermutigen ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Der CO2-Preis liegt seit Januar 2021 zunächst bei 25,00 EUR pro Tonne. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55,00 EUR im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55,00 EUR und höchstens 65,00 EUR gelten.

Contracting ist der Anglizismus und kommt von “contract” = Vertrag und beschreibt eine Kooperationsform mittels eines Contracting-Vertrages zwischen einem Contractingnehmer (Auftraggeber) und einem Contractinggeber (Dienstleistungsunternehmen). Je nach Contracting-Modell des Energieliefer-, Energiespar-, usw. bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung von Energie wie Wärme, Strom, Kälte, Druckluft usw. sowie den Betrieb zugehöriger Anlagen.

Für seine Aufwendungen erhält der Contractor vom Auftraggeber eine regelmäßige Contractingrate (Grundvergütung). Neben den Investitionen sind auch Planung, Finanzierung, Instandhaltung und Dienstleistungen als Kostenbestandteile in der Contractingrate enthalten. Sind Eigentümer bzw. Maßnahmenträger und Nutzer einer Liegenschaft unterschiedliche Institutionen, zwischen denen das Nutzungsverhältnis über einen Mietvertrag geregelt ist, werden die Kostenanteile der Contractingrate gegebenenfalls getrennt ausgewiesen. So wird eine Zuordnung der Kostenanteile möglich.

Contractoren sind Energiedienstleister, die aufbauend auf Contracting-Verträge die Maßnahmen für eine optimierte Energieversorgung und für eine Effizienzverbesserung durchführen. Contractoren können aus verschieden Bereichen kommen. Dazu gehören u.a. spezialisierte Energiedienstleistungsunternehmen, Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Heizungsbauer.

Dekarbonisierung bedeutet die Reduzierung von CO2-Emissionen mit dem langfristigen Ziel, keine Treibhausgasemissionen durch Wirtschaftstätigkeiten mehr auszustoßen. „Karbon“ steht für Kohlenstoff.

Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragene Rechte, mit denen das „dienende“ Grundstück belastet ist. Man unterscheidet Grunddienstbarkeiten, die zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestehen, und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, die zugunsten einer bestimmten Person bestehen. Die möglichen Inhalte einer Grunddienstbarkeit und einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sind gleich, sie unterscheiden sich nur hinsichtlich des Begünstigten. (Inhalt einer Dienstbarkeit kann z. B. ein Recht zur Errichtung einer Heizanlage und ein Verbot sein, eine eigene Heizanlage zu betreiben.)

Im Ingenieurwesen bezeichnet man die Festlegung von Maßen aufgrund objektiver Kriterien während der Auslegung je nach Fachdisziplin als Bemessung oder Dimensionierung. Die Kriterien können auf Erfahrungswerten beruhen, physikalische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen oder auf gesetzlichen Vorgaben fußen.

Hier geht es um die Berechnung der Heizleistung und damit um die Auslegung der Wärmeerzeugungsanlage. Für die Berechnung spielen sehr viele Faktoren (z.B. Wohnfläche des Gebäudes, Personenzahl, durchschnittliche Außentemperatur in der Region usw.). Experten beziehen sich meist auf die DIN EN 12831.

Das Eigentum an technischen Anlagen, Geräten, Sachen, die der Contractor im Wege von Energiesparmaßnahmen entweder anliefert oder sonst in das Vertragsobjekt einbringt, geht spätestens mit Abnahme der Leistung in das Eigentum des Contractingnehmers über, soweit sich nicht aus § 946 BGB etwas anderes ergibt.

Dass z.B. eine Heizanlage im Eigentum des Contractors bleibt, muss vertraglich geregelt werden (Scheinbestandteil).

Beim Energiespar-Contracting wird eine vertraglich festgelegte Einspargarantie in Bezug auf die bisherigen jährlichen Energiekosten (Baseline) vereinbart. Der Contractor ist verpflichtet, diese einzuhalten. Erreicht er diese nicht, erfolgt eine Minderung der Grundvergütung. Übertrifft er sie, gibt es i.d.R. einen Bonus für den Contractingnehmer und dem Contractor.

Beim Energiespar-Contracting erfolgt die Einsparprognose im Rahmen einer Grobanalyse zur Ermittlung der möglichen Einsparungen für ein Contracting-Projekt und bezieht sich auf die potentiellen Energiekosteneinsparungen. Sie dient als Grundlage für die Feinanalyse und der darauf aufbauenden Einspargarantie.

Beim einstufigen Verfahren erfolgt die Festlegung der Einspargarantie nur über die Grobanalyse. Alle notwendigen Unterlagen müssen vom Auftraggeber bereits in der Grobanalyse zur Verfügung gestellt werden, die weitere Klärung erfolgt in der Planungsphase. Dieses Verfahren wird in der Praxis nur noch selten angewendet, da es im Vergleich zum zweistufigen Verfahren zu ungenau ist.

Ein Eisspeicher ist aus Beton und eine mit normalem Trinkwasser gefüllte Zisterne, die unter der Erdoberfläche installiert wird. Er wird zur Speicherung von Wärme eingesetzt, die bei Bedarf mit Hilfe eines Wärmetauschers nutzbargemacht wird. Eisspeicher werden häufig in Kombination mit Wärmepumpen und Solarthermie genutzt.

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Mit ihm sollen die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reduziert werden.

Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten (27 EU-Mitgliedstaaten + Norwegen, Island und Liechtenstein) geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Die Endenergie ist die Energie, die dem Verbraucher vor Ort für seine Zwecke zur Verfügung steht. Beispielsweise ist die für die Heizung gelieferte Menge an Gas (oder anderer Energieträger) die Endenergie, die für die Wärmeerzeugung im Haus benötigt wird.

Beim Energiebudget-Contracting werden Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting miteinander kombiniert. Mit integriert wird ein Vergütungsmechanismus für die gelieferte Energiemenge (Grundpreis und Arbeitspreis) mit gleitenden Energiepreisen. Das Eigentum an den Energieanlagen liegt beim Contractor. Außerdem gibt es eine Garantie für die Obergrenze des Energieverbrauchs und einen Bonus bei besserem Einsparergebnis.

Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis eines bestimmten Nutzens – zum Beispiel die Bereitstellung von Wärme zu dessen Energieeinsatz. Je weniger Energie eingesetzt werden muss, umso energieeffizienter ist ein Produkt oder eine Dienstleistung. Durch optimierte Prozesse sollen Verluste, die im Einzelnen bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen, minimiert werden.

Beim Energieliefer-Contracting übernimmt der Contractor die Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb der Energieerzeugungsanlagen. Dabei trägt er über die gesamte Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung. Da die Investitionen vom Contractor übernommen werden, kann der Kunde freiwerdende Finanzmittel an anderer Stelle verwenden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, über einen bestimmten Zeitraum Nutzenergie vom Contractor zu beziehen. Das Energieliefer-Contracting ist so konzipiert, dass sich die Effizienz der Energieanlage direkt auf das Ergebnis des Contractors auswirkt. Es werden nicht die Kosten des Primärenergieträgers (Heizöl, Erdgas, Biomasse etc.) in Rechnung gestellt, sondern die der Nutzenergie (Wärme, Kälte, Strom, Druckluft etc.). Durch die Marktvorteile des Contractors und sein Eigeninteresse an einem energieeffizienten Anlagenbetrieb kann, im Vergleich zur Eigenregie, eine günstigere Energieversorgung realisiert werden.

Beim Energiespar-Contracting realisiert ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in enger Partnerschaft mit dem Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudebetreiber langfristige Projekte (meist 7 – 10 Jahre), um nachhaltige Energieeinsparungen zu erreichen. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer, nämlich aus garantierten Energiekosten-einsparungen. Die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen kann durch den Contractor erfolgen. Der Gebäudeeigentümer oder –betreiber erhält ein hohes Maß an Sicherheit für die Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen; denn wird die garantiere Einsparung nicht erreicht, muss der Contractor die Einsparverfehlung finanziell ausgleichen.

Als Energieträger werden alle Quellen beziehungsweise Stoffe bezeichnet, in denen Energie mechanisch, thermisch, chemisch oder physikalisch gespeichert ist. Aus Energieträgern kann direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen werden. (Z.B. Biogas, Erdgas, Flüssiggas, Geothermie, Holz, Öl, Sonne, Wasser, Wind)

Energieversorgungsunternehmen gehören zu den Versorgungsunternehmen, die andere Unternehmen und Letztverbraucher als Erzeuger oder Verteiler mit Energie versorgen.

Erneuerbare Energien sind Energien aus nachhaltigen Quellen wie z.B. Wasserkraft, Windenergie, Sonnenenergie, Biomasse und Erdwärme. Im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern Erdöl, Erdgas, Uran oder Kohle verbrauchen sich diese Energiequellen nicht.

Die Feinanalyse besteht aus einer detaillierten Untersuchung der energetischen Eigenschaften des Vertragsobjekts, einer Beschreibung der geplanten Energiesparmaßnahmen einschließlich der dafür anzusetzenden Investitionen und der endgültigen Einsparprognose. Zweck der Feinanalyse ist es, festzustellen, ob die mit der Grobanalyse ermittelte Einsparprognose im Ergebnis auch bei Detailbetrachtung realisiert werden kann.

Unter Fernwärme versteht ist die leitungsgebundene Belieferung von Gebäuden mit Wärme zu verstehen. Die dort erzeugte Wärme, (meist aus fossilen Brennstoffen) gelangt durch ein Rohrsystem zum Gebäude/Kunden.

Fernwärmenetze bestehen in Deutschland aus Heizkraftwerken, die in der Regel mit Heißwasser betrieben werden, und den Hausanschlüssen mit der Übergabestation. Erzeugt wird Fernwärme meist in Heizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung. Über ein in der Erde verlegtes und gedämmtes Rohrleitungssystem wird sie dann an die Verbraucher transportiert.

Da auch bei sehr guter Dämmung des Leitungsnetzes Energieverluste entstehen, kann ein Fernwärmenetz nur über eine bestimmte Distanz bis etwa 20 oder maximal 30 Kilometer wirtschaftlich betrieben werden. Üblich sind sternförmige Verteilstrukturen.

Fernwärme versorgt die Gebäude der Abnehmer mit Raumwärme und Warmwasser.

Die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte) ist seit 05.10.2021 in Kraft und ist neben der AVBFernwärmeV und WärmeLV, die Versorger mit Fernwärme und Fernkälte unmittelbar betrifft.

Als Finanzierungs-Contracting werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor eine für die Energieversorgung eines Gebäudes eingesetzte Anlage plant, finanziert und errichtet. Die Betriebs- und Instandhaltungsverantwortung liegt anders als beim Energieliefer- und Energiespar-Contracting beim Nutzer bzw. Immobilieneigentümer.

Nach der Planungs- und Umbauphase beim Energiespar-Contracting werden die Maßnahmen vom Auftraggeber abgenommen und es beginnt die Garantiephase (Hauptleistungsphase). In dieser Zeit haftet der Contractor für die vertraglich garantierten Energiekosteneinsparungen. Am Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel einmal pro Jahr) legt er einen Einsparnachweis vor. Die Dauer der Garantiephase wird in der Regel vom Auftraggeber im Verfahren vorgegeben, kann aber auch in den Vergabeunterlagen offengehalten und im Verfahren durch die Bieter benannt werden. Regelmäßig dauert sie zwischen sieben und zwölf Jahren.

Die Gaspreisbremse gilt seit dem 01.03.2023 bis voraussichtlich Ende 2023, (Verlängerung bis April 2024 möglich). In diesem Zeitraum garantiert der Staat privaten Haushalten sowie kleineren und mittleren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh einen Gaspreis von 12 ct/kWh (brutto) für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Das Gebäudenergiegesetz (GEG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Es enthällt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV, das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt. Gegenwärtig ist eine Novelle des GEG in Arbeit. Im Vordergrund der Novelle stehen strengere Anforderungen an neue Heizungsanlagen und einzusetzende Energieträger.

Gebäudeleittechnik ist die konsequente, ganzheitliche Vernetzung aller gebäudetechnischen Anlagen. Durch diese zentrale Steuerung und Vernetzung aller energierelevanten Anlagen ist es möglich, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen und damit die Energiekosten zu senken. Neben der Kühltechnik werden Komponenten wie die Klimaanlage, die Lüftung, die Heizung und die Beleuchtung zentral überwacht, geregelt und gesteuert. Beim Energiespar-Contracting ist die Gebäudeleittechnik ein wichtiger Bestandteil zur Erreichung der Einspargarantie.

Unter einem Gebäudenetz versteht sich ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.

Gradtagzahlen (GTZ) werden zur Berechnung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes während der Heizperiode herangezogen. Sie stellen den Zusammenhang zwischen Raumtemperatur und der Außenlufttemperatur für die Heiztage eines Bemessungszeitraums dar und sind somit ein Hilfsmittel zur Bestimmung der Heizkosten und des Heizstoffbedarfs. Beim Energiespar-Contracting wird der Heizenergieverbrauch des jeweiligen Abrechnungsjahres unter Zugrundelegung der Messwerte des Deutschen Wetterdienstes für die vertraglich festgelegte Wetterstation mit der Gradtagzahl des Abrechnungsjahres auf die Referenzgradtagzahl (langjähriges Mittel) umgerechnet.

Bei der Grobanalyse wird (beim Energiespar-Contracting) mit Hilfe von Erhebungsbögen untersucht, ob Einsparpotenzial hinsichtlich Energieverbrauch und Energiekosten (Einsparpotenzial) durch technische und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements sowie der bau- und anlagentechnischen Ausstattung im Vertragsobjekt erschlossen werden kann. Außerdem werden die dazu erforderlichen Investitionen und die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Projektierungskosten ermittelt. Mit Hilfe der Grobanalyse wird eine Einsparprognose ermittelt. Die Grobanalyse wird i.d.R. durchgeführt, bevor es zu einem konkreten Vertragsabschluss kommt.

Die Grundlast ist die konstant benötigte Leistung (Wärme oder Strom) in einem Versorgungsgebiet und wird unabhängig von Spitzenlastzeiten bereitgestellt. Die Leistung wird nie unterschritten.

Der Grundpreis ist ein Fixpreis und wird für jedes Objekt individuell berechnet. Zudem deckt er alle laufenden Kosten der Energielieferung ab und ist unabhängig vom Energieverbrauch und den Energiekosten. Er beinhaltet Investitionskosten, Wartungskosten, Reperaturrückstellungen, Verwaltungskosten (Löhne) und die Kosten für Risiko und Gewinn des Contractors.

Heizgradtage (HGT) sind wichtig für die klimatischen Bedingungen am Standort eines Gebäudes, welches Einfluss auf den jährlichen Heizwärmebedarf hat. Sie können aus der Häufigkeitsverteilung der Außentemperaturen (über 24 Stunden gemittelt) und der Heizgrenze berechnet werden. Sie sind relevant für die Berechnung des Heizwärmebedarfs.

Heizkostenverteiler (kurz HKV) sind Geräte, die das Bestimmen der Heizkosten ermöglichen. Sie befinden sich immer direkt an einem Heizkörper und erfassen die Summe der Temperaturdifferenzen zwischen Raum und Heizfläche. Anders als Wärmemengenzähler können sie die verbrauchte Wärme nicht messen.

Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt.

Der Heizwert definiert den Energiegehalt eines Brennstoffs, während der Brennwert angibt, wie viel Wärmeenergie z.B. eine Heizung insgesamt gewinnen kann. Je höher Heizwert und Brennwert, desto besser die Energieeffizienz.

Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das in Deutschland die Herkunft von Strom bescheinigt. Er bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Der Herkunftsnachweis hilft daher Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.

Holzhackschnitzel (auch Hackschnitzel oder Hackgut) werden als nachwachsender Rohstoff u.a. energetisch genutzt. Als feste Biobrennstoffe liefern Hackschnitzel in Hackschnitzelheizungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, in kommunalen und gewerblichen Heizwerken sowie in Biomasse-Heizkraftwerken im zwei- bis dreistelligen Megawattbereich umweltfreundlich Heizwärme oder Wärme/Prozessdampf und Strom.

Holzpellets sind kleine Presslinge aus Holzresten (90 % aus Holzspänen oder Hobelrückständen). Sie haben eine einheitliche Form (stäbchenförmig) und eignen sich dadurch besonders gut für die automatische Verbrennung in einer Pelletheizung. Pellets haben einen höheren Energiegehalt als Hackschnitzel (ca. 15 % größer).

Der hydraulische Abgleich ist eine komplexe Einstellungsmaßnahme am Sekundärnetz, die einen effizienten Heizungsbetrieb dadurch sicherstellt, dass durch jeden Heizkörper nur die Menge Heizwasser hindurchfließt, die nötig ist, um den jeweiligen Raum ordnungsgemäß zu beheizen.

iSFP steht für individueller Sanierungsfahrplan. Dieser ist eine energetische Sanierungsmaßnahme (nach dem BEG EM) Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

Gemäß § 305 b BGB gilt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für Vertragsbedingungen, die zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt wurden. Eine Vertragsklausel, die nach den Regeln der §§ 305 – 310 BGB als Bestandteil allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam ist, hat also Bestand, wenn sie als Individualabrede anzusehen ist. Ebenso ist eine Vertragsklausel wirksam, die von der AVBFernwärmeV abweicht, aber individuell ausgehandelt ist. (Praxis: Vertragslaufzeiten)

Beim Energieliefer-Contracting wird dieser häufig genutzt, um die geforderte Kostenneutralität für die Mieter bei Umstellung von Zentralversorgung auf Contracting einzuhalten (Wärmelieferverordnung).

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie und der tatsächlich erzeugten Nutzenergie (Wärme/Kälte) über die Dauer eines Jahres.

z.B. JAZ = Heizwärme (kWh/a) / Strom (kWh/a)

Der Jahresnutzungsgrad wird oft mit “JNG” abgekürzt und ist der tatsächliche Wirkungsgrad einer Heizungsanlage während eines Betriebsjahres. Er wird an einer bestehenden Heizungsanlage gemessen und berücksichtigt sowohl die verschiedenen Betriebszustände als auch sämtliche Betriebsverluste einen Anlage.

Kilowatt (kW) beschreibt eine „Leistung“. Kilowattstunde (kWh) hingegen ist ein Maß für die Menge an „Arbeit“. Bei Kilowatt ist gemeint, wie viel Energie man in einem Moment verbraucht oder erzeugt, oder „wie schnell“ man Energie verbraucht oder erzeugt. Eine Kilowattstunde dagegen entspricht der Energie, die bei einer bestimmten Leistung über einen gewissen Zeitraum hinweg verbraucht oder erzeugt wird.


1 Megawatt (MW) = 1.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000 Watt (W)
1 Megawattstunde (MWh) = 1.000 Kilowattstunden (kWh) = 1.000.000 Wattstunden (Wh)

Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen CO2-Emissionen und der Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken (Reservoir, das vorübergehend mehr CO2 aufnimmt und speichert, als es abgibt) herzustellen.

Nach WärmeLV bzw. § 556c (BGB) zur Umstellung auf Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen dürfen die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen.

Die Kraft-Wärme-Kopplung wird oft als KWK abgekürzt ist die gleichzeitige Umwandlung von Energie in elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses. Die parallel zur Stromerzeugung produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt in Deutschland seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.

Nach § 12 AVBFernwärmeV ist die Kundenanlage die „Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meß- und Regeleinrichtungen des Fernwärmeversorgungsunternehmens“. Ein Energiedienstleister, der eine Kundenanlage betreibt, unterliegt nicht dem Netzregulierungsrecht des EnWG.

Eine Kundenanlage im Sinne dieser Regelung ist eine Energieanlage zur Abgabe von Energie,

a) die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befindet,
b) mit einem Energieverteilungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden ist,
c) für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend ist
d) jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung steht

Unter Lastmanagement versteht man eine aktive Steuerung des Stromverbrauchs. Ziel dabei ist, die Netzanschlussleistung des Gebäudes nicht zu überschreiten und dabei die zur Verfügung stehende Leistung möglichst optimal auf alle Verbraucher zu verteilen.

Das Lastprofil eines Verbrauchers zeigt den zeitlichen Verlauf der bezogenen Leistung (für Strom o.ä.) an. Es kann als Tagesprofil für einen Tag gelten, aber es gibt auch z. B. Jahresprofile, die die jahreszeitlichen Schwankungen zeigen.

Mieterstrom ist elektrische Energie, die in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt wird und direkt an Mieter in Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Gebäuden geliefert wird. Erzeugt wird dieser Strom entweder mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dachflächen oder mit Blockheizkraftwerken (BHKW, Kraft-Wärme-Kopplung). Auch Kleinwindenergieanlagen sind möglich.

Über die reine Bauunterhaltung hinaus kann der Auftraggeber beim Energiespar-Contracting auch Modernisierungsmaßnahmen durchführen. Auch Modernisierungsmaßnahmen sollten den Contractor weder benachteiligen noch begünstigen. Der Contractor sollte rechtzeitig über die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Werden durch die Modernisierungsmaßnahmen zusätzliche Energieeinsparungen erzielt (z. B. bei Wärmeschutzmaßnahmen), muss der Einsparerfolg bei der Vergütung des Contractors berücksichtigt werden.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt.

Bei der Nahwärme wird die thermische Energie einer zentralen Heizungsanlage meist an mehrere Abnehmer einer Stadt oder Siedlung verteilt. Im Gegensatz zur Fernwärme sind die Wärmenetze dabei selten länger als einen Kilometer. Nahwärmeversorgung kann mittels erneuerbarer Energien geschehen.

Als Nahwärme wird die Übertragung von Wärme durch ein Nahwärmenetz zwischen Gebäuden zu Heizzwecken umschrieben, wenn die Wärmeübertragung im Vergleich zur Fernwärme nur über verhältnismäßig kurze Strecken erfolgt. Dabei spielt die politische Zielsetzung einer dezentralen Energieerzeugung und einer effizienteren Wärmeverteilung eine Rolle. Rechtlich wird derzeit zwischen Nah- und Fernwärme nicht unterschieden.

In Deutschland existieren vier Netzebenen zum Stromtransport: Höchstspannungsnetz, Hochspannungsnetz, Mittelspannungsnetz und Niederspannungsnetz. Diese werden von Dienstleistungsunternehmen betrieben. Zum einem gibt es Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die überregionale Netze bewirtschaften, zum anderen Verteilernetzbetreiber (VNB), die auf regionaler und lokaler Ebene arbeiten.

Der Niedertemperaturkessel findet sich in Ölheizungen und in Gasheizungen. Er besitzt einen Wärmefühler, der die Außentemperatur messen und die eigene Leistung entsprechend regulieren kann. Niedertemperaturkessel sind inzwischen veraltet. Ein Austausch ist empfehlenswert.

Nutzenergie ist die Energie, die vom Menschen für die unterschiedlichsten Zwecke unmittelbar genutzt wird, z. B. zum Heizen oder Kochen, für die Beleuchtung oder zum Betrieb von Maschinen. (Wärme, Kälte, Strom, Druckluft, Dampf, Raumluft…)

Die Nutzwertanalyse (NWA; auch Punktwertverfahren, Punktbewertungsverfahren oder Scoring-Modell genannt) gehört zu den qualitativen, nicht-monetären Analysemethoden der Entscheidungstheorie. Die Nutzwertanalyse ist eine Methodik, welche die Entscheidungsfindung bei komplexen Problemen rational unterstützen soll. Sie ist ein relativ altes Verfahren, das seine Ursprünge in der volkswirtschaftlichen „Utility Analysis“ hat und im deutschsprachigen Raum durch Zangemeister (1976) bekannt wurde. Während die Kosten-Nutzen-Analyse verschiedene Kriterien nur unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet, bewertet die Nutzwertanalyse die Effektivität bzw. den Outcome.

Hier wird meist von Holzpellets gesprochen sind kleine Presslinge aus Holzresten (90 % aus Holzspänen oder Hobelrückständen). Sie haben eine einheitliche Form (stäbchenförmig) und eignen sich dadurch besonders gut für die automatische Verbrennung in einer Pelletheizung.

Am häufigsten wird die Energie der Sonne mittels sogenannter Solarkraftwerke nutzbar gemacht. Mit Photovoltaikanlagen wird Solarstrom produziert. Sie wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Dieser Prozess findet in einzelnen Solarmodulen statt, die aus vielen einzelnen Solarzellen bestehen.

Power-to-Gas ist ein energiewirtschaftliches Konzept (bzw. eine Technologie), wonach mit Hilfe von Wasserelektrolyse und unter Einsatz elektrischen Stroms ein Brenngas hergestellt wird.

Power-to-Heat ist ein großer Baustein der Wärmewende und die Power-to-Heat-Anlagen sind Hybridsysteme, die immer auch über einen herkömmlichen, mit chemischem Brennstoff wie Holz oder Erdgas betriebenen Wärmeerzeuger verfügen. PtH ist die Erzeugung von Wärme unter dem Einsatz von elektrischer Energie. Dies kann über Elektrokessel als auch über Wärmepumpen erfolgen.

Das Power Purchase Agreement (PPA) ist ein spezieller Stromliefervertrag, bei dem ein Vertragspartner in der Regel ein Kraftwerksbetreiber bzw. Independent Power Producer ist und der andere ein größerer Abnehmer (Unternehmen, Stromhändler oder Versorger). In einem PPA werden alle kommerziellen Bedingungen für den Stromverkauf zwischen den beiden Parteien, einschließlich des Zeitpunkts der Aufnahme des Vertrags, der etwaigen Weitergabe von Herkunftszertifikaten, der Vertragsstrafen für eine zu geringe Lieferung sowie der Kündigung festgelegt.

Wärmelieferungsverträge werden über Zeiträume von 10 Jahren oder länger abgeschlossen. Die Entwicklung wesentlicher Kostenelemente der Kalkulation des Energiedienstleisters, wie z. B. der Energiepreise, der Lohnkosten und der Ersatzteilkosten, ist nicht absehbar. Es muss im Vertrag deshalb eine Möglichkeit vorgesehen werden, den Wärmepreis anzupassen.

Mithilfe eines Preisindex wird die Preissteigerungsrate in einem volkswirtschaftlichen Bereich ermittelt. Dabei werden Preisänderungen einer bestimmten Gütergruppe erfasst. Das Preisniveau einer bestimmten Periode wird gleich 100 (Basisjahr) gesetzt. Die Preisveränderungen werden darauf bezogen.

Preisindizes erhält man offiziell vom Statistischen Bundesamt und in der Contractingbranche werden oft Indizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) und Wärmepreisindex genutzt. (Schnitzeln, Pellets, Leichtes Heizöl, Flüssiggas, Elekt. Strom, Erdgas, Fernwärme usw. (früher Fachserie 17 Reihe 2) und Löhne und Gehälter (früher Fachserie 16 Reihe 4.3) Quelle heute ist die GENESIS-Datenbank

Energieträger, die in der Natur vorhanden sind, nennt man Primärenergieträger. Diese sind zuerst (primär) da. Die in ihnen gespeicherte Energie ist die Primärenergie. Solche Primärenergieträger sind z. B. Holz, Steinkohle, Braunkohle, Erdöl, Erdgas, Uranerz, Wind, strömendes Wasser, Biomasse oder auch Sonnenstrahlung. In der Regel wird Primärenergie zur Energienutzung umgewandelt.

Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu gegebener Endenergie aus. Nach GEG darf der Wert das 0,75-fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nicht überschreiten.

Pufferspeicher speichern überschüssige Energien von Wärmeerzeugnissen, wie Heizungen oder Wärmepumpen. Durch die Speicherung ist es möglich, Wärmeenergie zu nutzen, ohne einen tatsächlichen Verbrauch zu betreiben. Das senkt Betriebskosten und erhöht den Wirkungsgrad. Pufferspeicher für Heizungen haben i.d.R. eine Größe von 500, 750 oder 1.000 Litern

Der Quartiersbegriff ist in § 107 GEG bei “Wärmeversorgung im Quartier” aufgegriffen. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Im Fall der Quartiersversorgung sind Wohnblöcke und Gebäudegruppen in einem Stadtviertel oder Ortsteil gemeint, die mit Energie versorgt werden.

Das „räumlich zusammengehörende Gebiet“ liegt „auch dann vor, wenn sich die Kundenanlage über mehrere Grundstücke erstreckt und diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Kundenanlage versorgt werden, sofern die Grundstücke aneinander angrenzen und nicht verstreut liegen und auf diese Weise ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Dabei ist es unschädlich, wenn ein so abgegrenztes Gebiet Straßen, ähnliche öffentliche Räume oder vereinzelte, nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke einschließt, welche nicht durch die Kundenanlage versorgt werden.“ BGH-Urteil vom 12.11.2019, Az EnVR 66/18

RLT-Anlagen (oft auch Klimaanlagen genannt) sind alle Anlagen, die den Zustand der Raumluft hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftqualität beeinflussen. Diese Anlagen sorgen sowohl für den Luftaustausch als auch für die thermische Luftbehandlung in Räumen und Gebäuden. Insbesondere beim Energiespar-Contracting werden diese Anlagen eingesetzt.

Repowering ist eine „Kraftwerkserneuerung“ und hat die Idee, dass ältere Anlagen oder Teile davon durch moderne und leistungsfähigere ersetzt werden. Dies kann grundsätzlich alle Arten von Kraftwerken betreffen. Beim Repowering wird häufig ein größerer Windpark mit vielen älteren Anlagen durch einen neuen Windpark mit oft deutlich weniger Anlagen ersetzt.

Der Wärmelieferant ist regelmäßig daran interessiert, dass die Heizstation während der Vertragslaufzeit des Wärmelieferungsvertrages nicht in das Eigentum des Kunden übergeht. Anderenfalls wäre es nicht möglich, die Heizstation zu leasen oder sie zur Absicherung eines zu ihrer Finanzierung aufgenommenen Kredites zu verwenden.

Gemäß § 946 BGB geht das Eigentum an einer Heizstation, die durch den Einbau in ein Gebäude wesentlicher Bestandteil des Gebäudes wird, automatisch auf den Eigentümer des Grundstücks über, auf dem das Gebäude steht. Dies lässt sich nur dann vermeiden, wenn durch entsprechende Regelungen sichergestellt ist, dass die Heizstation nur “Scheinbestandteil” wird. Nach § 95 Abs. 1 BGB ist das der Fall, wenn die Heizstation nur für einen vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden wird. Eine entsprechende Regelung ist im Wärmelieferungsvertrag zu treffen.

Sekundärenergie ist die Energie, in die Primärenergie aus Gründen der Zweckmäßigkeit umgewandelt wird. Sekundärenergie ist leichter zu transportieren, zu verteilen, zu lagern und besser in für den Menschen zu nutzende Energie umzuwandeln. Die betreffenden Energieträger nennt man Sekundärenergieträger.

Z. B. werden aus den Primärenergieträgern Steinkohle und Braunkohle die Sekundärenergieträger Briketts, Koks und Stadtgas hergestellt. Aus dem Primärenergieträger Erdöl gewinnt man die Sekundärenergieträger Benzin, Dieselkraftstoff und Heizöl. Aus den Primärenergieträgern Kohle, Erdöl, Erdgas und Uranerz gewinnt man elektrische Energie und thermische Energie.

Beim Service-Contracting wird keine Energie geliefert, sondern dem Kunden wird die Energieerzeugungsanlage zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Finanzdienstleistung, bei der die Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern der Contractor übernimmt weitere wichtige Aufgaben und Pflichten, die für ihn ein unternehmerisches Risiko darstellen.

Lt. unserem Mustervertrag trägt der Contractor das Ausfallrisiko der Anlage. Er führt Wartung, Einstellung der Anlage und sonstige Betriebsführungsleistungen durch. Er baut die Anlage bei Vertragsende aus und entsorgt sie.

Am häufigsten wird die Energie der Sonne mittels sogenannter Solarkraftwerke nutzbar gemacht. Solarthermieanlagen werden zur regenerativen Wärmeerzeugung eingesetzt, entweder zum Erwärmen des Trinkwassers oder zum Heizen. Dazu werden sogenannte Sonnenkollektoren verwendet.

Solarenergie (oder Sonnenenergie) gehört zu den Erneuerbaren Energien und ist die Energie, die in der Sonnenstrahlung enthalten ist und mittels entsprechender Techniken (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) in Wärme- oder elektrische Energie umgewandelt wird. Solarenergie wird als größte Energiequelle bezeichnet, da Sonnenstrahlen scheinbar unendlich zur Verfügung stehen.

Die Spitzenlast ist eine hohe Leistungsnachfrage innerhalb eines kurzen Zeitraums. Das betrifft die Versorgung sowohl mit Wärme und Warmwasser als auch mit Erdgas oder Strom.

Die Bundesregierung entlastet ab Januar 2023 bis voraussichtlich Ende 2023 (Verlängerung bis April 2024 möglich) private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen beim Strompreis. Verbraucher und Verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh profitieren von der Strompreisbremse. Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Strompreis von 40 ct/kWh (brutto).

Der Transformationsplan umfasst alle Wertschöpfungsstufen der Wärmelieferung von der Erzeugung, über das Netz und den Vertrieb bis hin zu Controlling und Kommunikation. Er erstreckt sich von einer Bestandsaufnahme über die gesamte Wertschöpfung und den Wärmemarkt, über die Entwicklung von Szenarien bis zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen. Darin müssen auch Kostenentwicklungen, die Wirkung auf den Wärmekunden sowie die erforderlichen kundenseitigen Maßnahmen im Transformationspfad mitgedacht werden. Zuletzt müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung genauer beschrieben werden, insbesondere im Kurz- und Mittelfristbereich.

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind Dienstleistungsunternehmen, die die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung operativ betreiben, für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen und Stromhändlern/-lieferanten diskriminierungsfrei Zugang zu diesen Netzen gewähren. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, bei Bedarf Regelleistung zu beschaffen und dem System zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen, die sich durch ein Missverhältnis zwischen zu einem Zeitpunkt erzeugter und verbrauchter elektrischer Energie ergeben, möglichst gering zu halten.

Der Contractingnehmer beim Energiespar-Contracting errechnet den auf den Abrechnungszeitraum bezogenen Jahresverbrauchswert und drückt diesen auf Basis der Referenzpreise in Geld aus. Der so ermittelte Geldbetrag entspricht den unbereinigten Jahresenergiekosten eines Abrechnungszeitraums.

Hierbei handelt es sich um unvermeidbare Wärme bzw. Kälte, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (etwa IT-Rechenzentren etc.) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Eine Wärme- bzw. Kältemenge gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.

Die Vertragsdauer entspricht der Zeitdauer zwischen Abschluss des Erfolgsgarantie-Vertrags und dem Vertragsende. Also der Summe aus Planungs- und Umbauphase sowie Garantiephase. Häufig wird als Vertragslaufzeit jedoch die Dauer der Garantiephase (Beginn bis Ende der Garantiephase) angegeben. Die Länge ist beim Energiespar-Contracting je nach Umfang der Maßnahmen und Höhe der Einspargarantie sehr unterschiedlich. Sie liegt i.d.R. zwischen 7 und 12 Jahren. Beim Energieliefer-Contracting hingegen wird durch gesetzliche Vorgaben (AVBFernwärmeV) eine feste Vertragslaufzeit von 10 Jahren vorgesehen. Dies kann nur über eine Individualvereinbarung auf z.B. 15 oder 20 Jahre ausgeweitet werden.

Ein Virtuelles Kraftwerk ist ein Zusammenschluss von dezentralen Einheiten im Stromnetz, die über ein gemeinsames Leitsystem koordiniert werden. Die Einheiten können Biogas- Windkraft-, Photovoltaik- KWK- oder Wasserkraftanlagen, Stromverbraucher, Stromspeicher sein. Zweck ist die gemeinsame Vermarktung von Strom.

Mit dem virtuellen Summenzähler wird die Möglichkeit geschaffen, anstelle eines physischen Summenzählers am Netzverknüpfungspunkt über intelligente Messsysteme konkrete Messungen und Abrechnungen der vor Ort verbrauchten und in das Netz eingespeisten Strommengen vorzunehmen. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme an den relevanten Zählpunkten kann die Verrechnung der Einzelmesswerte zu den notwendigen Summenmesswerten digital erfolgen. Ein physischer Summenzähler ist nicht mehr erforderlich. Insbesondere Mieterstromkonzepte profitieren von dieser Anwendung, da keine hohen Kosten für physische Zähler und Zählerschränke anfallen.


Vollbenutzungsstunden beschreibt die Anzahl der Stunden pro Jahr, die ein Heizkessel laufen würde, um die gesamte Jahreswärmemenge mit Volllast zu erzeugen.

Die Berechnung der Vollbenutzungsstunden basiert auf der Division der erzeugten Strommenge durch die im technischen Datenblatt angegebene elektrische Leistung.

Beispiel:
Heizanlage: 100 kW
Betriebsstunden: 6.000 pro Jahr
Leistung: 500.000 kWh

Leistung : Nettoleistung = 500.000 kWh : 100 kW = 5.000 Vollbenutzungsstunden

Die Wärmelieferverordnung ist die gesetzliche Regelung der Umstellung auf Wärmelieferung in bestehenden Wohnraum-Mietverhältnissen, bei denen die Wärmeversorgung der Wohnung bisher durch den Vermieter (Eigenversorgung) erfolgte.

Wärmemengenzähler der Heizung sind Messgeräte zum Erfassen des Wärmeverbrauchs. Damit das funktioniert, sind sie mit den wasserführenden Rohrleitungen einer zentralen Heizungsanlage verbunden. Sie erfassen den Volumenstrom des Heizungswassers und die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauftemperatur der Heizung und Rücklauf.

Wärmenetze versorgen mehrere Gebäude oder ganze Gemeinden mit vor Ort vorhandener Wärme. Bei einem Wärmenetz wird die Wärme zentral (z. B. durch ein Kraftwerk vor Ort oder ein Unternehmen, das Abwärme einspeist) bereitgestellt und den Verbraucherinnen und Verbrauchern über Rohrleitungen zur Verfügung gestellt.

Der Wärmpreis besteht aus Grundpreis (für die Vorhaltung der Wärmeerzeugungsanlage), Arbeitspreis (für jede gelieferte Kilowattstunde Wärme) und Messpreis (für die Messung und Ablesung) vereinbart.

Mit einer Wärmepumpe wird Wärme aus Erdreich, Grundwasser oder Luft genutzt. Dabei wird diese der Umwelt entzogen und mithilfe eines Kältekreislaufs auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Der Kältekreislauf in der Wärmepumpe wird mit einem Strom angetriebenen Kompressor betrieben. Somit werden mit Wärmepumpen Gebäude beheizt und Warmwasser aufbereitet.

Speicher für thermische Energie. Wärmespeicher werden in unterschiedlichen Größen errichtet und sowohl bei dezentralen Kleinanlagen als auch für große zentralen Speichern genutzt.

Wasserstoff (H2) ist ein farb- und geruchloses sowie ungiftiges und brennbares Gas, welches einen sehr hohen Brenn- und Heizwert besitzt. Wasserstoff könnte zukünftig eine große Rolle als sekundärer Energieträger spielen und wird bereits in BHKW eingesetzt.

Beschreibt die Effizienz einer Energieerzeugungsanlage als dimensionslose Verhältniszahl oder Prozentsatz, und zwar in der Regel das Verhältnis der Nutzenergie zur zugeführten Energie. Der Wirkungsgrad ist eine wichtige Größe zur Bewertung von Prozessen und Speichertechnologien.

Beim zweistufigen Verfahren erfolgt die Ermittlung der notwendigen Energieeinsparmaßnahmen anhand von zwei Phasen – der Grob- und Feinanalyse. Damit werden genauere Ergebnisse erzielt als beim einstufigen Verfahren. Bei diesem Verfahren wird i.d.R. die Einspargarantie in der Praxis relativ genau eingehalten und ist daher das häufigste Verfahren beim Energiespar-Contracting.