Unsere Juristischer Beirat und der Beirat für Technik-Innovation-Management (TIM) unterstützen und beraten den Vorstand in allen juristischen, steuerlichen und technischen Anforderungen sowie in der politischen Arbeit. Mit gebündelter Expertise können Ausrichtungen und Geschehnisse qualifiziert betrachtet werden. Die Mitglieder der Beiräte ernennt der Vorstand für drei Jahre (nur Premium-, Plus- und Partner-Mitglieder) und sind Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet.
Bei Bedarf und Anfrage richten wir für unsere Mitglieder Arbeitskreise ein. Die Organisation dieser erfolgt durch die Geschäftsstelle und im jeweiligen Arbeitskreis werden Vorsitzende gewählt, die die Arbeitskreise federführend betreuen und eigenständig arbeiten. Arbeitskreise sind auf ihre langlebige Ausrichtung konzentriert. Eine Mitarbeit ist Premium-, Plus- und Partner-Mitglieder vorbehalten.
Zudem organisieren wir unterschiedliche Arbeitsgruppen, die unsere politische Arbeit voranbringen. Sie sind i.d.R. für kurzfristige Themen gedacht und können auch verbändeübergreifend eingerichtet werden.
Seit November 2023 gibt es das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland“. Doch es scheint nicht die öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen, die es verdient hat. Um das zu ändern und, um das Gesetz mit seinen Anforderungen und Möglichkeiten auch für Contracting-Unternehmen zugänglicher zu machen, haben wir die Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Mit einer guten Mischung aus Juristen und Vertretern aus Contracting-Unternehmen können wir rechtliche Facetten des Gesetzes berücksichtigen und gleichzeitig für die Praxis Chancen ermitteln und Handreichungen erarbeiten.
Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 % und den Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 % zu senken. Bis zum Jahr 2045 strebt die Bundesregierung sogar eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 % an.
Das ein wesentliches Hemmnis für erfolgreiche Contracting-Projekte im Wohnungsbestand die Regelungen der Wärmelieferverordnung ist, ist nicht neu; genauso wenig wie die Bemühungen, hier eine Verbesserung zu erzielen.
In der Nachfolge der Unterarbeitsgruppe Contracting in der Arbeitsgruppe EDL/Rechtsrahmen aus den Energieeffizienz-Plattformen des NAPE hat sich in 2020 die AG WärmeLV gegründet. Teilnehmer:innen aus Unternehmen, Energieagenturen und Verbänden arbeiten hier gemeinsam an konkreten Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der WärmeLV.
Zur Vorbereitung eines Workshops der Ministerien haben wir die Arbeitsgruppe in 2023 reaktiviert. Diese hatte nach einem verbändeübergreifenden Schreiben an den Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) ihre Arbeit reduziert. In gemeinsamen Terminen haben wir den aktuellen Stand der jeweiligen Befassungen mit der WärmeLV ausgetauscht.
Die Arbeitsgruppe wird den weiteren Prozess der Novelle der WärmeLV wieder durch häufigere Treffen begleiten.
Haben Sie Fragen zu unseren Gremien oder Sie haben als Mitglied bei uns Ideen eines Arbeitskreises oder einer Arbeitsgruppe? Kontaktieren Sie uns gerne.