Als Energieliefer-Contracting werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt. Für die Dauer des Vertrages übernimmt der Contractor die volle Anlagenverantwortung, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, Instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft. Dabei können deutliche Energieeinsparungen erzielt und Eissionen reduziert werden, dies ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Vorhaben, bei denen es um Energieliefer-Contracting geht, werden teilweise auch als »Anlagen-Contracting« oder »Nutzenergie-Lieferung« bezeichnet.
Als Energiepar-Contracting werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor nicht nur Energieerzeugungs-, sondern auch Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen sowie andere, für den Energieverbrauch des versorgten Gebäudes maßgebliche Bauteile plant, finanziert, errichtet, betreibt und Instand hält. Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind regelmäßig Bestandteil der Leistung. Das Energiespar-Contracting eignet sich besonders in gebildeten Objekt-Pools und erfordert ein intensives Energiemanagement. Energiespar-Contracting wird maßgäblich im Bestandsbau aus kommunaler Hand oder im Gewerbebereich umgesetzt.
Als Finanzierungs-Contracting werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor eine für die Energieversorgung eines Gebäudes eingesetzte Anlage plant, finanziert und errichtet. Die Betriebs- und Instandhaltungsverantwortung liegt anders als beim Energieliefer- und Einspar-Contracting beim Nutzer bzw. Immobilieneigentümer. Bei dem Finanzierungs-Contracting wird keine Betriebsführung oder Energiemanagement durchgeführt, daher bleibt auch das Risiko beim Nutzer, die geschlossenen Veträge werden langfristig vereinbart.
Eine auch als Betriebsführungs-Contracting bezeichnete und deshalb hier erörterte Leistung ist das technische Anlagenmanagement. Es beschränkt sich darauf, dass der Unternehmer für den Anlageneigentümer Aufgaben wie das Bedienen, Überwachen, Reparieren und Instandhalten von Energieanlagen übernimmt.