Stellungnahme zu BEG-Richtlinienentwürfen

26.10.2022 | Die Anforderungen an die Fördervoraussetzungen sind für die Quartiers- und Objektversorgung anders, als es für größere Fernwärmenetze der Fall ist. Diese gilt es in Anbetracht der Energiewende-Ziele auf ein gleiches Niveau zu heben. Fernwärmenetze werden gefördert, wenn der Anteil eingesetzter Erneuerbarer Energieträger lediglich 25 % beträgt, Gebäudenetze (bis 100 WE bzw. 16 Häuser) müssen hingegen einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien vorweisen.

Das Gebot der Stunde ist es, energieeffiziente Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit dem jeweils vor Ort größtmöglichen Anteil Erneuerbarer Energieträger umzusetzen. Warum der Quartiers- und Objektversorgung höhere Hürden auferlegt werden, ist nicht nachvollziehbar. Um schnell in die Umsetzung klimagerechter Energieversorgungslösungen zu kommen, müssen niedrige Förderschwellen
für alle Versorgungslösungen über Wärmenetze, ungeachtet ihrer Größe zur Regel werden. Wenn für Fernwärmenetze eine Übergangszeit bis zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele gewährt wird, muss diese in gleicher Weise für Gebäudenetze und Objektversorgung gewährt werden.

Mit dem neuen Förderdesign wird das Ziel verfolgt in der Breite Fördermittel zugänglich zu machen. Wir appellieren daran, diesen Ansatz einzuhalten. Das erfordert einen ebenso leichten und
diskriminierungsfreien Zugang für alle energieeffizienten Wärmenetze, in denen Erneuerbare Energien eingesetzt werden.

In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads.


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