Stellungnahme zur Checkliste des BMWK zum Hydraulischen Abgleich

13.11.2024 | Wärmewende beschleunigen, Bürokratie abbauen durch vereinfachtes Verfahren

Seit dem 01.10.2024 sind gem. § 60 c Abs. 3 GEG alternativ zum Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel gleichwertige Verfahren des hydraulischen Abgleichs zulässig. Diese neue Vorgabe bietet die Möglichkeit, durch Digitalisierung und Automatisierung die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Um alternative temperaturbasierte Verfahren für die Zwecke der BEG-Förderung nutzen zu können, haben BMWK, BAFA, KfW und dena in den letzten Monaten unter intensiver Abstimmung mit direkt betroffenen Stakeholdern Kriterien für die Anerkennung alternativer, insb. digitalisierter Verfahren entwickelt.
 
Schon heute ist die am Markt verfügbare Hardware zur Umsetzung alternativen Verfahren in der BEG förderfähig. Bisher sind allerdings zusätzlich die Anforderungen des Verfahren B vollständig zu erfüllen (vgl. TFAQ Nr. 8.03).  Zukünftig soll durch die beiliegende Checkliste die Möglichkeit geschaffen werden, die konventionellen Prozessschritte des Verfahren B ganz oder teilweise durch automatisierte/digitalisierte Anwendungen zu ersetzen, wenn vergleichbare Ergebnisse mit Blick auf Gesundheitsschutz, Effizienz und Komfort erzielt werden. Um das sicherzustellen, sind die alternativen Verfahren nach Maßgabe der Checkliste von einer unabhängigen Prüfstelle zu zertifizieren. 

Eine fundierte und einheitliche Grundlage für den alternativen und zum Verfahren B gleichwertigen hydraulischen Abgleich zu schaffen und dabei die fortschreitende Digitalisierung zu beachten, begrüßen wir. Durch die schon seit 01.10.2024 gültigen gesetzlichen Regelungen aus § 60 c Abs. 3 GEG sowie der übergreifenden Anforderungen in der Förderung, ist eine schnelle und einheitliche Regelung erforderlich. Zusammen mit den bestehenden Regeln hat die Checkliste eine abschließend regelnde Wirkung sicherzustellen. Bürokratische Hürden sind abzubauen. Maßnahmen des alternativen Verfahren B sind lediglich im technisch notwendigen Umfang umzusetzen. Alle Vorteile verfügbarer Technologien sind vollständig auszuschöpfen. Im Ergebnis gilt es zu vermeiden, höhere Anforderungen an das alternativen Verfahren B und die darin zulässigen Maßnahmen zu stellen. Die Wärmewende braucht praxisnahe und leicht sowie kosteneffizient umzusetzende Lösungen.

Anbei unsere Stellungnahme.


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