Stellungnahme zum Referentenentwurf des EnEfG

22.11.2022 | Wir begrüßen den bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die aktuelle Energiepreiskrise und anhaltend hohe Importabhängigkeit von fossilen Energien verdeutlichen, dass hier ein Paradigmenwechsel überfällig ist. Ein wie durch den Bundeskanzler angekündigt ausdrücklich ambitioniertes Energieeffizienzgesetz (EnEfG), könnte erstmals einen kohärenten, zielorientierten rechtlichen Rahmen für Energieeinsparungen und die notwendigen strukturellen Energieeffizienzinvestitionen schaffen. Dies ist auch Vorrausetzung für stabile Fördermechanismen, Investitionssicherheit und den Aufbau von Umsetzungskapazitäten. Der vorliegende Entwurf ist in weiten Teilen als relativ ambitioniert zu bewerten. An einigen Stellen ist jedoch ausdrücklich eine höhere Ambition erforderlich.

Contracting-Lösungen sind klimafreundlich. Die folgenden Aspekte sollten daher dringend im Energieeffizienzgesetz berücksichtigt werden:

1. Ausreichende & verbindliche Ziele für Primär und Endenergiefaktor festlegen
• Effizienzziele müssen im Gesetz definiert werden, der Entwurf sieht nur Ziele von Mahnahmen vor
• Verankerung des Grundsatzes: Efficiency first
• Ziele im Entwurf stammen aus der Zeit vor der Energiekrise, hier bedarf es einer Anpassung

2. Vorbildfunktion der öfftl. Hand bei Energieeinsparung & Sanierung
• Jährliche Vorgaben sollten sein: 2 % Endenergieeinsparung und 3 % Sanierungsrate (auf die Gebäudefläche bezogen)
• Contratcing-Lösungen sollten im Gesetz als zu prüfendes Instrument festgelegt werden, um die benannten Effizienzziele und den Einsatz Erneuerbarer Energieträger in offtl. Liegenschaften zu erreichen
• Öffentliche Gebäudeeigentümer auf kommunaler Ebene haben weiterhin Zugang zu Niedrigzinsdarlehen und zu Fördermitteln des Bundes und der Länder. Bei verbleibenden Finanzierungslücken oder fehlenden Personalkapazitäten müssen öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Angebote von Energiedienstleistungsunternehmen einzuholen, um die Umsetzung zu beschleunigen. Diese können auch bei der Finanzierung unterstützen.
• Energieeffizienz als Leitkriterium bei der Beschaffung

3. Marktliche Lösungen von Energiedienstleistern entfesseln
• Contracting-Dienstleister können bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen (Umsetzung, Planung, Finanzierung, Betrieb der effizienten Anlagentechnik und oder Gebäude-Effizienz)
Daher sollte für staatliche Regulierungen & Förderprogramme die allg. Gleichstellung und ein Diskriminierungsverbot für Energiedienstleister festgeschrieben werden

4. Abwärme-Potenziale erschließen
Unternehmensinterne, nicht nutzbare Abwärme bzw. unvermeidbare Abwärme muss durch Dritte (Energiedienstleister) sichergestellt werden können. Das hilft insbesondere bei der kommunalen Wärmeplanung

In einer Stellungnahme geben wir der Bundesregierung einige wichtige Umsetzungsvorschläge mit. Diese finden Sie rechts unter Downloads. Darüber hinaus sind wir aktiv in Hintergrundgesprächen mit Bundestagsabgeordneten beteiligt.


Anzeige