Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
17.04.2026 | Wegfall konkreter Zielvorgaben und die Ausweitung von Ausnahmen konterkarieren die Energiewende
Wir haben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes, zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes sowie zur Änderung des Vergaberechts erhalten und diesen mit einer Stellungnahme kommentiert.
Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den Erwartungen an eine wirksame und konsistente Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens zurück. Zwar wird mit der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben formal ein notwendiger Schritt vollzogen, inhaltlich zeigt sich jedoch, dass zahlreiche Regelungen unklar, wenig verbindlich oder in ihrer Wirkung potenziell abschwächend ausgestaltet sind.
Besonders kritisch ist, dass bislang geltende konkrete Einsparziele zugunsten allgemeiner, schwer überprüfbarer Grundsätze aufgegeben werden. Damit droht ein Verlust an Verbindlichkeit und Steuerungswirkung, der die Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele erschweren kann. Gleichzeitig werfen Änderungen zentraler Begriffsdefinitionen, etwa beim Endenergieverbrauch, grundlegende systematische Fragen auf und bergen das Risiko von Inkonsistenzen mit bestehenden Regelwerken.
Auch in einzelnen Bereichen wie der Abwärmenutzung, den Anforderungen an Rechenzentren oder den Pflichten für Unternehmen ist eine Tendenz zur Abschwächung bestehender Vorgaben erkennbar. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den ambitionierten Zielen der Energieeffizienzrichtlinie und könnte die Erschließung wirtschaftlicher Effizienzpotenziale sowie die Entwicklung des Effizienzdienstleistungsmarktes beeinträchtigen.
Die vollständige Stellungnahme und den Gesetzesentwurf finden Sie rechts unter Downloads.
Wir haben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes, zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes sowie zur Änderung des Vergaberechts erhalten und diesen mit einer Stellungnahme kommentiert.
Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den Erwartungen an eine wirksame und konsistente Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens zurück. Zwar wird mit der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben formal ein notwendiger Schritt vollzogen, inhaltlich zeigt sich jedoch, dass zahlreiche Regelungen unklar, wenig verbindlich oder in ihrer Wirkung potenziell abschwächend ausgestaltet sind.
Besonders kritisch ist, dass bislang geltende konkrete Einsparziele zugunsten allgemeiner, schwer überprüfbarer Grundsätze aufgegeben werden. Damit droht ein Verlust an Verbindlichkeit und Steuerungswirkung, der die Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele erschweren kann. Gleichzeitig werfen Änderungen zentraler Begriffsdefinitionen, etwa beim Endenergieverbrauch, grundlegende systematische Fragen auf und bergen das Risiko von Inkonsistenzen mit bestehenden Regelwerken.
Auch in einzelnen Bereichen wie der Abwärmenutzung, den Anforderungen an Rechenzentren oder den Pflichten für Unternehmen ist eine Tendenz zur Abschwächung bestehender Vorgaben erkennbar. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den ambitionierten Zielen der Energieeffizienzrichtlinie und könnte die Erschließung wirtschaftlicher Effizienzpotenziale sowie die Entwicklung des Effizienzdienstleistungsmarktes beeinträchtigen.
Die vollständige Stellungnahme und den Gesetzesentwurf finden Sie rechts unter Downloads.


