Neustart der Digitalisierung der Energiewende


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14.12.2022 | Wir begrüßen die Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende sehr. Das zukünftige Energiesystem ist maßgeblich durch die Steuerung fluktuierender Energieträger und Verbräuche in den Netzen geprägt. Nur durch eine gleichermaßen leistbare wie zielgenaue und effiziente Beobachtung sowie bedarfsgerechte Steuerung ist eine stabile Versorgungsituation zu gewährleisten. In neuen Wohnquartieren und in alten Bestandsgebäuden spielt eine auf erneuerbaren
Energien basierende Energieversorgung in Kombination mit digitalen Maßnahmen eine wichtige Rolle und bietet dem Kunden einen großen Mehrwert.

Wir erachten eine Anpassung des Fahrplans zum SMT-Rollout deshalb für geboten. Vorgaben und Maßnahmen müssen jedoch bürokratiearm umzusetzen sein.
Daraus folgern wir:

Ein besserer EEG-Anlagenbegriff führt zu mehr Digitalisierung
Mit dem aktuellen Entwurf zum GNDEW werden einige Normen im EEG und EnWG geändert. Wir haben uns schon lange für eine Änderung des § 9 und § 24 EEG eingesetzt. Insbesondere der Mieterstrom mit Photovoltaikanlagen profitiert maßgeblich von einer Änderung der aktuellen Regelung zur Anlagenzusammenfassung.

– Einheitliche Regelung für die Anlagenzusammenfassung

– Keine (vergütungsseitige) Anlagenzusammenfassung für die Überschussvergütung im Falle des Anschlusses am selben Anschlusspunkt

– Vereinfachung von Überschuss-Einspeiselösungen

– Schaffung einer rechtssicheren Alternative zum erlaubten Produktionsort und zum Quartiersbegriff

Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt sind „Mieterstrom-ready“
Umfassende Digitalisierungsmaßnahmen sind ohne wirtschaftliche Attraktivität wirkungslose Maßnahmen. Insbesondere im oftmals mit veralteter elektrotechnischer Infrastruktur ausgestatteter Bestandsgebäude können virtuelle Zählpunkte zu mehr Digitalisierung und dem Einsatz Erneuerbare Energien führen, indem sie physische Summenzähler ersetzen. Hohe Kosten für den Einbau und den Zähler selbst bleiben ebenso wie die sonst notwendigen Eingriffe in die Kundenanlage durch den Messstellenbetreiber aus.

Unsere Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.