Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme verabschiedet

03.11.2022 | Nachdem wir noch am 28.10. eine Stellungnahme zum Entwurf des Soforthilfegesetzes Erdgas und Wärme abgegeben haben, folgte am 02.11.2022 die Verabschiedung durch das Bundeskabinett.

Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.

Inhaltlich gibt es aus Sicht der Wärmelieferanten noch einige Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf.
 
Wärmeversorgungsunternehmen sind demnach jetzt berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen (siehe § 4). Außerdem gibt es jetzt eine Ausnahme gegenüber Kunden, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1.500.000 kWh übersteigt, es sei denn, der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes oder es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.
 
Unsere Mitglieder finden dazu weitere Informationen in unserer Community.
In der Veranstaltung am 11.11.2022 von 10:00 – 11:30 Uhr sollen die dann voraussichtlich als Gesetz beschlossenen Regeln erläutert und die Umsetzungsschritte im Wärmeversorgungsunternehmen dargestellt und erörtert werden.

Alle Informationen zum Seminar finden Sie hier.


Anzeige