Offener Verbändebrief: Gleichbehandlung aller Gas-, Strom- und Energiekunden

01.09.2022 | Gemeinsam mit dem B.KWK (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und der DENEFF EDL_HUB gGmbH haben wir am Dienstag, den 30.08.2022 einen Verbändebrief verfasst und an Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene versandt, um auf die Ungleichbehandlung der Wärmelieferung aufmerksam zu machen.

Vor ein paar Tagen verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz die Absicht (der Bundesregierung), die Umsatzsteuer auf die Versorgung mit Erdgas von 19 % auf 7 % abzusenken, um die Mehrbelastungen auszugleichen. Diese Absenkung wird allerdings bei rund 20 – 25 % der Wohnungen in Deutschland, die mit Wärme aus Erdgas beheizt werden, nicht ankommen. Die Folge: massive Ungerechtigkeit und Wettbewerbsverzerrung.
Wir empfehlen eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die einfachste und schlüssigste Lösung ist es, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 % Umsatzsteuer belastet.
Den gesamte Brief finden Sie rechts unter Downloads.


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