FAQ zur Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse

08.02.2023 | In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg haben wir FAQ zur Erdgas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse erstellt. In unserem 23-seitigen Dokument beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema. Beachten Sie bitte, dass diese derzeit nur Mitgliedern und den Teilnehmern unseres Seminars am 15.02.2023 zur neuen Rechtslage (siehe unten) vorbehalten sind.
1) Wer ist Begünstigter der Wärmepreisbremse?
2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
3) Hat der Wärmelieferant (als Gaskunde) einen Anspruch auf den Preisdeckel/ Preisbremse gegenüber seinem Erdgaslieferanten?
4) Welchen Anspruch hat der Wärmekunde gegenüber dem Wärmelieferanten?
5) Über welchen Zeitraum gilt die Wärmepreisbremse?
6) Referenzpreis für Wärme: Sind die Messentgelte im Preisdeckel inbegriffen oder wie gewohnt separat zu erfassen?
7) Wie ist der § 12 zu verstehen? Sind individuell vereinbarte Preisgleitklauseln mitunter unwirksam? (nach dem EWPBG)
8) Wie fallen die Zahlungsverpflichtungen nach § 11 aus? Welche Kundengruppen sind betroffen?

27) …
1) Wer ist Begünstigter der Strompreisbremse?
2) Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?
3) Über welchen Zeitraum gilt die Strompreisbremse?
4) Gilt die Strompreisbremse für jede einzelne Entnahmestelle oder für die Summe aller Entnahmestellen innerhalb einer Versorgungssituation?
5) Wie fällt die Höhe der Strompreisbremse aus?
6) Bezieht sich die Strompreisbremse auf den Arbeitspreis oder auch den Grundpreis?
7) Zuordnung: Welche Kategorien gibt es und für welchen Letztverbraucher gelten diese?
8) Was gilt für einen Energiedienstleister, der seinen Kunden nicht selbst mit dem Reststrom beliefert? (lediglich „Mieterstrom“, der aber nicht ausreicht)

12) Wir beziehen voraussichtlich zum 01.05.2023 erstmalig Erdgas und können daher keine historischen Verbräuche vorweisen. Der Contractingbetrieb wurde zuvor von einem anderen Unternehmen
organisiert. Zudem stehen für das Jahr 2023 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an. Wie verhält es sich bei einer solchen Ausgangssituation mit unserem Strombezug. Können wir von der
Strompreisbremse profitieren?
Sie sind Mitglied, aber haben noch keinen Zugang? Dann schnell noch ein Kundenkonto anlegen und Zugang sichern. Fragen dazu stellen Sie gerne an marco.schulz@vedec.org oder tilmann.quast@vedec.org.
Passend dazu bieten wir am 15.02.2023 ein Onlineseminar zur neuen Rechtslage an. Unsere Experten stellen Ihnen die neuen Gesetze vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Fragen. Sie erfahren, welche Pflichten der Energiedienstleister und der dezentrale Stromlieferant aus diesen neuen Gesetzen haben. Alle, die an dem Seminar teilnehmen, erhalten zudem die FAQ. Weitere Infos dazu finden Sie hier.


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