Verbändebrief zur Kundenanlage: Dauerhafte europäische Lösung priorisieren & herbeiführen
18.03.2026 | In unserem Verbändebrief an die zuständigen Staatssekretäre im BMWE sowie an die Bundestagsabgeordneten begrüßen wir die nun vorerst geschaffene Übergangsfrist für Kundenanlagen, weisen jedoch auf den ungeregelten Tatbestand für neue Kundenanlagen hin. Neue dezentrale Energieprojekte werden zahlreich gestoppt oder müssen mit Netzbetreibern aufwendigen Einzelfallprüfungen unterzogen werden. Die sehr kurze Atempause durch die Übergangslösung für Bestandsanlagen darf nicht dazu führen, dass die Legislativarbeit an einer dauerhaft rechtssicheren und europarechtskonformen Regelung für bestehende und neue geplante Kundenanlagen nachlässt.
Aus unserer Sicht ist der Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit in § 3 Nr. 65, 66 EnWG geregelt ist, die beste Lösung für alle bestehenden und neuen Kundenanlagenkonstellationen. Hierzu müsste die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden.
Den vollständigen Appell finden Sie rechts unter Downloads.
Aus unserer Sicht ist der Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit in § 3 Nr. 65, 66 EnWG geregelt ist, die beste Lösung für alle bestehenden und neuen Kundenanlagenkonstellationen. Hierzu müsste die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasst werden.
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