Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
12.01.2026 | Deutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden. So regelt es das Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sollen im Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung verankert werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat uns im Rahmen einer Verbändebeteiligung Fragen zugeschickt, die wir in einer Stellungnahme beantwortet haben.
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Rund 50 Prozent aller in Betrieb genommenen Heizungsanlagen laufen unzureichend effizient. Ferner kommen in ca. 75 Prozent der im Bestand verbauten Heizungsanlagen fossile und CO2-intensive Energieträger zum Einsatz.
Diese Situation steht im Widerspruch zu den im Klimaschutzprogramm formulierten Anforderungen an Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien. Sie belastet nicht nur Mieter:innen durch steigende Wärmekosten, sondern erhöht zugleich den CO₂-Kostenanteil für Gebäudeeigentümer:innen. Um die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Effizienzsteigerungen wirksam umzusetzen, ist Transparenz über den tatsächlichen energetischen Zustand bestehender Heizungsanlagen unerlässlich. Wärmemengenzähler, die schon seit langem bei zentralen Trinkwarmwasserbereitungsanlagen Pflicht sind, würden diese Effizienzpotenziale auch bei allen bestehenden Wärmeerzeugern aufzeigen.
Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
Angesichts drohender Strafzahlungen an die Europäische Union von bis zu 55 Mrd. Euro bis 2030 bei Nichterreichen der Klimaziele ist entschlossenes Handeln auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive geboten. Das Klimaschutzprogramm muss daher konsequent darauf ausgerichtet sein, alle Hemmnisse für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudesektor zügig zu beseitigen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt es daher, zügig alle Hemmnisse für den Einsatz Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz aus dem Weg zu räumen. Nur so gelingt die notwendige Reduktion der Treibhausgase im Energie- und Gebäudesektor.
Unsere Branche leistet bereits heute einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Durch ein verstetigtes politisches Bekenntnis der Bundesregierung zu den Klimazielen und dem Willen, notwendige Hemmnisse beiseite zu räumen, kann unsere Branche zukünftig mit noch mehr Geschwindigkeit und Effektivität ihren Beitrag steigern.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Rund 50 Prozent aller in Betrieb genommenen Heizungsanlagen laufen unzureichend effizient. Ferner kommen in ca. 75 Prozent der im Bestand verbauten Heizungsanlagen fossile und CO2-intensive Energieträger zum Einsatz.
Diese Situation steht im Widerspruch zu den im Klimaschutzprogramm formulierten Anforderungen an Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien. Sie belastet nicht nur Mieter:innen durch steigende Wärmekosten, sondern erhöht zugleich den CO₂-Kostenanteil für Gebäudeeigentümer:innen. Um die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Effizienzsteigerungen wirksam umzusetzen, ist Transparenz über den tatsächlichen energetischen Zustand bestehender Heizungsanlagen unerlässlich. Wärmemengenzähler, die schon seit langem bei zentralen Trinkwarmwasserbereitungsanlagen Pflicht sind, würden diese Effizienzpotenziale auch bei allen bestehenden Wärmeerzeugern aufzeigen.
Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
Angesichts drohender Strafzahlungen an die Europäische Union von bis zu 55 Mrd. Euro bis 2030 bei Nichterreichen der Klimaziele ist entschlossenes Handeln auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive geboten. Das Klimaschutzprogramm muss daher konsequent darauf ausgerichtet sein, alle Hemmnisse für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudesektor zügig zu beseitigen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt es daher, zügig alle Hemmnisse für den Einsatz Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz aus dem Weg zu räumen. Nur so gelingt die notwendige Reduktion der Treibhausgase im Energie- und Gebäudesektor.
Unsere Branche leistet bereits heute einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Durch ein verstetigtes politisches Bekenntnis der Bundesregierung zu den Klimazielen und dem Willen, notwendige Hemmnisse beiseite zu räumen, kann unsere Branche zukünftig mit noch mehr Geschwindigkeit und Effektivität ihren Beitrag steigern.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


