Stellungnahme zum Herkunftsnachweisregister

18.12.2023 | Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat eine 2. Verbändeanhörung zum Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme oder Kälte (HKNRV) gestartet, wozu wir Stellung beziehen. Bereits beim ersten Entwurf zur HKNRV haben wir angemerkt, dass nicht eindeutig geregelt ist, ob sich die Pflicht zum Ausstellen für Herkunftsnachweise auch auf die für ein einzelnes Gebäude gelieferte Wärme bezieht. Das heißt für den nicht netzgebundenen Verbrauch. Der neue Entwurf schafft leider auch keine Klarheit. Wir fordern daher in der Stellungnahme eine eindeutige Klarstellung in der Verordnung. Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Verfahren für Kleinanlagen ein.

Das Herkunftsnachweisregistergesetz sieht vor, dass Herkunftsnachweisregister für Gas, einschließlich Wasserstoff, und für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Herkunftsnachweise (HkN) sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Herkunftsnachweise sollen Transparenz und einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.


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