Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

18.07.2025 | Wir haben Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts vom BMWE bezogen. Wir fordern das BMWE auf, den Klima- und Mieterschutz durch einen sicheren Rechtsrahmen für den dezentralen Einsatz von Energieerzeugungsanlagen (Mieterstrom u.a.) zu stärken.

Kernstück des Entwurfs ist eine Novelle des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, die u.a. der Umsetzung der Elektrizitätsmarktdesignrichtlinie dient. Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur Abwendung von Versorgungsunterbrechungen inner- und außerhalb der Grundversorgung sowie Regelungen für eine Übergangsversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck.

Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Betroffen sind insbesondere Mieterstromprojekte mit PV und Blockheizkraftwerken für die Versorgung von Wohnquartieren, aber ebenso zahlreiche Industrieunternehmen, Gewerbeunternehmen, Krankenhäuser uvm. Allein unsere Mitglieder sind in rund 3.000 Kundenanlagen aktiv, in denen zahlreiche Verbraucher und Unternehmen netzdienlich mit günstigem und klimafreundlichen Strom versorgt werden.

Wir fordern daher in unserer Stellungnahme den Gesetzgeber auf, diesen Gesetzesentwurf zu nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Kundenanlagenbetreibern seit den Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.


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