Rezension zur Kommentierung des EnWG

18.07.2023 | Das Verfassen energierechtlicher Literatur und insbesondere einer Gesetzeskommentierung ist seit jeher mit dem Risiko behaftet, dass noch während der Veröffentlichung des Werkes der Text durch weitere Novellen und Gesetzesänderungen teilweise veraltet ist. Dies gilt umso mehr in bewegten, krisenhaften Zeiten, in denen die Energiepolitik wie zuletzt durch den Angriff auf die Ukraine einer besonderen Dynamik unterworfen ist.

Dieser Herausforderung sahen sich auch die Autor:innen des Kommentars zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausgesetzt, das unter der Herausgeberschaft von Bourwieg, Hellermann und Hermes jetzt in der 4. Auflage vorliegt.
Die neue Auflage war dringend notwendig geworden, stammte die vorherige doch noch aus dem Jahre 2014. Die 4. Auflage stellt eine komplette Neukommentierung des EnWG dar und beeindruckt in ihrem Umfang mit über 2.800 Seiten (gewohnt dünnes Papier mit kleiner Schrift), während die 3. Auflage um die 1.700 Seiten zählte. Augenfällig ist auch die Veränderung unter den Herausgeber:innen – Gabriele Britz ist ausgeschieden. Statt ihrer ist Karsten Bourwieg (BNetzA) in das Team nachgerückt. Über 30 Autor:innen haben an dem Werk mitgewirkt. Und dies vielleicht vorweg: sie alle liefern qualitativ hochwertige Arbeit ab. Der Kommentar wirkt wie aus einem Guss. Mit den vorherigen Auflagen habe ich selbst nicht gearbeitet. Die Herausgeber weisen in ihrem Vorwort aber darauf hin, dass sie in dieser Kommentierung bewusst stärker ins Detail gegangen sind.
Die Qualität des Buches in drucktechnischer Hinsicht entspricht den hohen Anforderungen, die an den Verlag zu stellen sind. Der Kommentar ist im C.H.Beck Verlag München erschienen und kostet 249,00 Euro. Uns hat der Verlag freundlicherweise ein Rezensionsexemplar kostenfrei zur Verfügung gestellt.
 
Mindestens genauso herausfordernd wie die zeitgerechte und aktuelle Bearbeitung eines Gesetzeskommentars ist die Arbeit des Rezensenten. Gerade Kommentare dienen als Nachschlagewerke für die konkrete Gesetzesauslegung und eignen sich kaum, um von vorne nach hinten durchgelesen zu werden. Neben einem wiederholten allgemeinen Durchblättern habe ich mich daher entschieden, einzelne, besonders contracting-relevante Stellen gezielt nachzusehen und mir daran eine Meinung zu bilden.
 
Beim Durchblättern bin ich immer wieder an einzelnen Stellen hängen geblieben und habe mich in die Lektüre vertieft. Bemerkenswert erscheint mir hierbei der vielfach vorgefundene Umstand, dass der Einzelkommentierung ein allgemeiner Teil vorangestellt ist. Dieser stellt in den Fällen, in denen ich ihn gelesen habe, eine gelungene Zusammenfassung der Regelung und des Zusammenhangs dar. Das erlaubt es mir als Leser, mich in die Vorschrift hineinzudenken und die Regelungen einzuordnen. Gerade bei umfangreichen und inhaltlich schwierigen Paragraphen schätze ich diese Unterstützung sehr.
Das Werk richtet sich in erster Linie an Jurist:innen. Die Sprache ist verständlich und gut nachvollziehbar. Fundstellen und Verweise sind klug platziert und überfrachten den Text nicht. Umfangreiche Verzeichnisse (Inhalt, Abkürzungen, Literatur und Stichwort) erleichtern die Orientierung im Werk und die vertiefende Recherche.
 
Die Kommentierung ist angenehm präzise, umfassend, immer auf den Punkt. Das hohe fachliche Niveau teilen die Autor:innen und wie oben schon gesagt habe ich keine großen Brüche zwischen den einzelnen Kommentaren festgestellt. Hervorzuheben ist der praktische Bezug sowohl der Kommentierung als auch der Autor:innen.
 
Mir ist aufgefallen, dass die Gliederung der Kommentare zu den einzelnen Paragraphen nicht immer einheitlich ist, sondern sich an den Bedürfnissen und Inhalten der einzelnen Vorschrift orientiert. Das begrüße ich; wenn es nichts zur unionsrechtlichen Einordnung zu sagen gibt, muss ich auch keinen dementsprechenden Abschnitt in die Kommentierung aufnehmen.
Im Detail habe ich mir die Kommentierung zur Kundenanlage (§ 3 Nr. 24 a) angesehen, die doch überraschend knapp ausfällt (jedenfalls gemessen an der Bedeutung, die die Abgrenzung in der Beratung des Verbandes hat), dabei jedoch den aktuellen Stand der Diskussion widerspiegelt. Zeitlich bedingt hat der Vorlagebeschluss zum EuGH keine Berücksichtigung mehr gefunden. Und tatsächlich hätte ich mir in einzelnen Aspekten eine kritischere Auseinandersetzung gewünscht; ich will aber auch nicht ausschließen, dass hierzu tatsächlich gar nicht so viel publiziert worden ist, was mir an Meinungen in Diskussionen und Beratungen begegnet ist.
 
Das zweite Thema, dem ich mich gezielt gewidmet habe, ist der Mieterstrom, § 42 a. Hier habe ich eine wirklich gelungene Kommentierung vorgefunden, der – wie schon geschrieben – eine allgemeine Einordnung des Themas hervorragend gelingt, bevor sie sich den Details widmet. Auch auf die unterschiedlichen Modelle geht die Kommentierung ein und beleuchtet das Verhältnis zum EEG (ohne eine eigene EEG-Kommentierung vorzunehmen, werden doch alle wesentlichen Punkte besprochen). Vielleicht würde ich mir noch eine Einordnung der praktischen Seite wünschen, also zum Beispiel zur politischen Diskussion zum Mieterstrom und dem Erfolg dieser Regelung.
 
Als drittes Beispiel möchte ich noch § 14d nennen, mit dem ich bisher zwar keine direkten Berührungspunkte hatte, der mich jedoch wegen seiner hervorragend verständlichen Einleitung und den grundlegenden Erklärungen beeindruckt hat. Dieses Niveau an Verständlichkeit, gepaart mit hilfreichen Argumenten und juristischer Präzision zieht sich durch diesen Kommentar.
 
Das EnWG trifft Regelungen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht (§ 1 Abs. 1); für die reine Wärmelieferung brauche ich diesen Kommentar daher wohl nicht. Immer dann, wenn ich als Contracting-Unternehmen Strom liefere und mich mit Mieterstrom-Projekten (verstanden als PV-Mieterstrom) beschäftigte, lohnt es sich, einen EnWG-Kommentar zur Hand zu haben. Ich habe die relevanten Kommentierungen mit Gewinn gelesen und mich immer wieder beim Lesen anderer Passagen ertappt. Den EnWG-Kommentar von Bourwieg, Hellermann und Hermes empfehle ich daher gerne.
Bourwieg / Hellermann / Hermes
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz

Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
4. Auflage. 2023
LII, 2863 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-78282-4
Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm
Gewicht: 1.509 g

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