Was muss in einer Wärmeabrechnung stehen? Gelten bei der Stromversorgung im Quartier die gleichen Anforderungen wie bei der üblichen rein netzbasierten Stromversorgung? Welche Formalien sind bei der Abrechnung einzuhalten? Was bringt das neue Versorgungsmodell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Das Messen und Abrechnen von Strom- und Wärmelieferungen ist umfassend gesetzlich geregelt. Die Regelungen dienen u.a. dazu, europarechtliche Vorgaben aus der Energieeffizienzrichtlinie, der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Darüber hinaus sind aber auch aus Verbraucherschutzgründen Regelungen geschaffen worden, für die europarechtlich kein Anlass bestand. Vielfach ist nicht klar, was genau getan werden muss, um die Anforderungen zu erfüllen.
Im Bereich der Wärmeversorgung gilt seit Oktober 2021 die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV), deren Anforderungen zwischenzeitlich erweitert wurden. Teilweise finden sich abrechnungsrelevante Regelungen weiterhin in der AVBFernwärmeV. Die Regelungen gelten für alle Arten der Wärmelieferung, nicht nur die „klassische Fernwärme“ aus großen Netzen. Bis 2026 sind alle vorhandenen Messeinrichtungen auf Fernablesung umzustellen, neue Messeinrichtungen müssen fernablesbar sein. Bei fernabgelesenen Messstellen sind monatlich Abrechnungsinformationen bereitzustellen, was aber nicht bedeutet, dass monatlich abgerechnet werden muss. Für Wärme aus erneuerbaren Energien sind erweiterte Anforderungen an die Herkunftsnachweise eingeführt worden. Begleitet werden diese Pflichten von umfangreichen Anforderungen an die Information der Verbraucher:innen. Dabei wird unterschieden zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet.
Bei der Stromversorgung gibt es schon seit langer Zeit umfassende Pflichten bei der Messung, Abrechnung und Information der Letztverbraucher:innen. Ob die ihr eigentliches Ziel, den Kund:innen besser zu informieren, erreichen, ist nicht eindeutig zu bejahen. Durch das mit dem Solarpaket I neu geschaffene Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind für solche dezentralen Versorgungsmodelle einige Formalien weggefallen. Die Umsetzung in die Praxis ist aktuell noch nicht geklärt.
Die Darstellung der rechtlichen Anforderungen für sich allein bleibt immer theoretisch und nicht einfach verständlich. Damit die konkreten Folgen für die Praxis gut nachvollzogen werden können und klärungsbedürftige Punkte veranschaulicht werden, wird im Seminar parallel zur Darstellung der rechtlichen Anforderungen die betriebliche Umsetzung anhand von Beispielen erläutert.
Das Seminar zielt darauf ab, allen mit der Messung und Abrechnung beschäftigten Energiedienstleistungsunternehmen die nötigen Informationen für die praktische Umsetzung in den betrieblichen Abläufen bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation zu vermitteln.
In diesem Seminar
…lernen Sie die neuen Anforderungen bei der Abrechnung kennen
…erläutern wir Ihnen, welche neuen Messanforderungen es gibt, insbesondere für die Fernauslesbarkeit
…erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet
…vermitteln wir Energiedienstleistern die nötigen Informationen für die Änderungen der betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation
…zeigen wir Ihnen die praktische Umsetzung anhand von Beispielen einer Wärme- und Stromabrechnung





