KfW Förderprogramm 432 verlängern

18.01.2024 | Aus aktuellem Anlass sprechen wir uns als Verband, der sich insbesondere für die Energiewende vor Ort einsetzt, für eine Verlängerung des KfW Förderprogramms 432 aus.

Gemäß der aktuellen Beschlussunterlage zur Vorbereitung der Sitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar 2024 ist u.a. geplant, die Fördermittel im Bereich energetische Stadtsanierung stark zu kürzen und das Förderprogramm einzustellen. Konkret geht es um das KfW-Programm “Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)”. Nach der aktuellen Vorlage sollen die Fördermittel für die energetische Stadtsanierung um 30 Mio. Euro gekürzt werden. Damit verbleiben 45 Mio. Euro für das Jahr 2024. Nach unserem Kenntnisstand sollen die Mittel allerdings nur zur Ausfinanzierung der Verpflichtungen und Abwicklung der Programme verwendet werden. Defacto ist mit diesem Vorgehen das Ende, der insbesondere für den ländlichen Raum so entscheidenden Zuschussförderung besiegelt. Das Förderprogramm 432 hat sich indes als Erfolgsrezept bewiesen.

Diese Programmstreichung hätte mit Blick auf die erforderliche Energiewende in Deutschland fatale Folgen und muss dringend überdacht werden.  

Wie ein Umgang mit dem Förderprogramm 432 aussehen kann:

• Verbleib/Verlängerung des Förderprogramms 432
• Fördersatz auf den Fördermittelstand vor Corona rückführen
• Aktive Begleitung der Bundesländer mittels einzelner „Co-Förderprogramme“, die eine gewisse Differenz zu den aktuell geltenden Fördermittelhöhen zahlen (einen Ausgleich schaffen).

Rechts unter Downloads finden Sie die Stellungnahme.
Im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) können daher keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind davon nicht betroffen.

Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (www.kfw.de/148) zur Verfügung.

Quelle: KfW


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