100 Tage Ampelkoalition: eine Bilanz der Energiedienstleistungsbranche

17.03.2022 | Die Ampelkoalition ist seit heute 100 Tage im Amt. Was hat sie in dieser Zeit erreichen können bei der Energiewende und beim Klimaschutz? Der vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting zieht Bilanz aus Sicht der für die Erreichung der Ziele so wichtigen Energiedienstleistungsbranche.

Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sehen eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen vor. Diese sollen jetzt in einem Osterpaket umgesetzt werden. Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec: „Zwar ist mit dem derzeit in der Abstimmung befindenden Osterpaket vom BMWK ein erster wichtiger Schritt getan, allerdings verpasst die Bundesregierung dabei wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klimafreundliche Energiedienstleistungen.“

So werden im Rahmen des Osterpakets beispielsweise dezentrale Energieversorgungsmodelle mit Mieterstrom aus Kundenanlagen in Quartieren im Vergleich zur Volleinspeisung benachteiligt. Dabei wäre es in Anbetracht der derzeit angespannten Weltlage umso wichtiger, die dezentrale Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter zu stärken, um eine Energieunabhängigkeit zu erreichen.

Darüber hinaus sollte der Einsatz von Biomethan entgegen des aktuellen Entwurfs in allen KWK-Anlagen weiterhin möglich sein. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten ist dieser Energieträger unerlässlich. „Technologien und Erneuerbare Energieträger sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Energiewende erfordert Technologieoffenheit und individuelle Lösungsansätze unter Einsatz Erneuerbarer Energien.“ so Dworschak weiter.

Außerdem hat die Bundesregierung es bisher verpasst, Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Wohngebäudebestandes zu ergreifen. Gegenwärtig blockiert die bestehende Regulierung durch die Wärmelieferverordnung den Einsatz Erneuerbarer Energieträger im Bestand und begünstigt fossile Energieträger durch einen Kostenvorteil. „Das kann in der aktuellen Klimaschutz-Debatte ganz sicher nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Ziel entsprechen. Zu einer logisch konsistenten Gesetzgebung gehört eine sofortige Anpassung dieser klimaunfreundlichen Regulierung. Andernfalls ist die rapide Realisierung einer Erneuerbaren Wärmeversorgung im Bestand nicht umsetzbar.“ appelliert Dworschak an die Bundesregierung.