Weitere Informationen zum BEG im internen Bereich
Die Richtlinien zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden aktualisiert und werden zum 21. Oktober 2021 in Kraft treten.
Laut dem BMWi hat sich der Änderungsbedarf aus der Konkretisierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ergeben. Das Ziel des BMWi ist es, BEG und BEW gut aufeinander abzustimmen und Lücken bei der Förderung von Netzen zu vermeiden.
Für unsere Mitglieder stehen die neuen Informationen im internen Bereich zur Verfügung.
Laut dem BMWi hat sich der Änderungsbedarf aus der Konkretisierung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ergeben. Das Ziel des BMWi ist es, BEG und BEW gut aufeinander abzustimmen und Lücken bei der Förderung von Netzen zu vermeiden.
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