VfW zum Klimaschutzprogramm 2030: Die zweitbeste Lösung könnte ein erster Schritt sein

Am vergangenen Freitag hat das Klimakabinett Eckpunkte für einen Klimaschutzplan vorgelegt, mit dem die Klimaziele 2030 erreicht werden sollen. Der VfW begrüßt, dass in den Eckpunkten Contracting als Möglichkeit für die Erneuerung von Heizungsanlagen genannt wird. Auch die genannten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorbildfunktion für Bundesbauten und der CO₂-Preis sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings stellen die Maßnahmen nur einen ersten kleinen Schritt dar, mit dem allein die Klimaziele schwerlich zu erreichen sind. Umso mehr gilt es jetzt, diese Maßnahmen auszuweiten und zeitnah mit Leben zu befüllen.

Tobias Dworschak, VfW-Geschäftsführer: „Das Klimaschutzprogramm 2030 hat zum Teil gute Ansätze. Es bringt Bewegung in den Stillstand, den wir in den letzten Monaten wahrgenommen haben. Auch wenn es vielleicht nicht die mutigste und beste Lösung bei der immensen Herausforderung ist, die der Klimawandel darstellt, ist es immerhin ein Ergebnis, das die Grundlage der weiteren Arbeit bilden kann. Mit einer Strategie zur Erneuerung von ineffizienten Heizungsanlagen, dem CO₂-Preis und der Vorbildfunktion des Bundes finden wir in dem Papier Vorschläge, die zu unseren Kernforderungen gehören.“

Die geplante Strategie zur Erneuerung von alten und ineffizienten Heizungsanlagen ist ein erster wichtiger Schritt, um den aktuellen Modernisierungsstau in deutschen Heizkellern zu beseitigen. Besonders hervorzuheben ist der Plan, in der Gebäudeförderung einen Fördertatbestand zu integrieren, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten. Contractoren sind für die konkrete Umsetzung prädestiniert, da sie nicht nur hocheffiziente und moderne Energieerzeugungsanlagen in Kombination mit Erneuerbaren Energien einsetzen, sondern auch durch gezielte Effizienzmaßnahmen weitere Energie- und CO₂-Einsparungen erzielen können.

Die Bundesgebäude sollen laut den Eckpunkten zukünftig ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dworschak: “Wir fordern bereits seit vielen Jahren, dass der Bund als Vorbild voran gehen muss. Die genannten Maßnahmen sind jedoch nicht konkret genug. Wir fordern eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Einführung von Energiespar-Contracting – in dem Sinne einer Garantie auf eine nachgewiesene Energieeinsparung durch einen Dritten – in geeigneten Liegenschaften. Gerade in Bundes- und Landesliegenschaften müssen brachliegende Effizienzpotenziale viel besser gehoben werden – idealerweise mit einer Garantie auf die Energieeinsparung.”