Verbändestellungnahme zu Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen

Werden innerhalb einer Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a bzw. 24b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) untergemessene Letztverbraucher mit Strom versorgt und möchte ein solcher Letztverbraucher von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der freien Lieferantenwahl Gebrauch machen, so stellen sich in der Praxis regelmäßig diverse Abwicklungsfragen.

Zwar gibt § 20 Abs. 1d EnWG vor, dass der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage angeschlossen ist, die erforderlichen Zählpunkte zu stellen hat und erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler stattzufinden hat. Detaillierte Vorgaben hierzu trifft das Gesetz aber nicht.

Die Bundesnetzagentur hat deshalb einen Prozessvorschlag zu Formaten und Fristen für die Netzzugangsabwicklung in Kundenanlagen veröffentlicht. Dieser Prozessvorschlag verfolgt das Ziel, gegenüber den betroffenen Netzbetreibern einheitliche Fristen für die Bearbeitung solcher Netzzugangsbegehren zu statuieren sowie ein einheitliches Format für die Bestellung der Einrichtung bilanzierungsrelevanter Unterzählpunkte im Sinne des § 20 Abs. 1d EnWG vorzugeben, welches sowohl durch Kundenanlagenbetreiber beherrschbar ist als auch auf Seiten der Netzbetreiber einer automatisierten Abwicklung zugänglich ist.

Der VfW hat gemeinsam mit dem B.KWK und dem BHKW-Forum eine Stellungnahme zu diesem Prozessvorschlag verfasst und der BNetzA übermittelt.