Energiepolitik aktuell: AVBFernwärmeV und FFVAV

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Ende September die lange Diskussion um die Novellierung der AVBFernwärmeV vorerst beendet. Am 04.10.2021 erschienen die entsprechenden Ergebnisse im Bundesgesetzblatt. Seit 05.10.2021 haben wir dementsprechend nun eine Neufassung der AVBFernwärmeV und zudem eine weitere neue Verordnung: Die so genannte Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (kurz: FFVAV). Diese ersetzt und erweitert einige Regelungen aus der alten AVBFernwärmeV. Künftig sind dementsprechend beide Verordnungen für die Wärmelieferung relevant.
 
Aber: Was exakt bedeutet das für die Quartiers- und Nahwärmeversorgung oder das Contracting bei der Objektversorgung? Sind meine bestehenden Verträge zu ändern? Was muss ich neu in meine Verträge aufnehmen? Wie gehe ich mit dem neuen Leistungsanpassungsrecht des Kunden um? Wie muss ich künftig abrechnen und was sind Abrechnungsinformationen?
 
Herr Dr. Legler von der Kanzlei Günther stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuerungen im Detail vor und diskutiert die wichtigsten Fragen gemeinsam mit Ihnen.
 
Die Rechtsanwälte Günther haben für den vedec eine Umsetzungshilfe mit Antworten auf FAQs erarbeitet, die Herr Dr. Legler Ihnen in diesem Online-Seminar vorstellen wird.
 
Hier einige Fragen aus der Umsetzungshilfe des vedec:

– Wann gilt die FFVAV? Wann gilt die AVBFernwärmeV?

– Gilt die neue AVBFernwärmeV und die neue FFVAV nur für Neuverträge oder auch für Bestandsverträge?

– Gilt das Recht zur Leistungsanpassung auch gegenüber Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des neuen § 3 AVBFernwärmeV (d.h. vor dem 05.10.21) abgeschlossen wurden?

– Gilt die Veröffentlichungspflicht über Preise und Preisanpassungsklauseln auch, wenn diese individuell mit dem Kunden ausgehandelt wurden?

– Was ist mit BHKWs und deren Zusammenhang zur dezentralen Stromversorgung (mit „Mieterstrom“) ? Kann der Anspruch auf Anpassung der Wärmeleistung nach dem neuen § 3 abgelehnt werden, weil das die
Stromversorgung der Stromkunden des Wärmelieferanten gefährdet bzw. wirtschaftlich maßgeblich ändert?

– Darf von den Vorgaben der FFVAV in Verträgen mit Kunden (ähnlich wie von den Vorgaben aus der AVBFernwärmeV) abgewichen werden?
hat bereits am 25.11.2021 stattgefunden, 09:30 – 13:00 Uhr inkl. Pause
Online über „Zoom“
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Birgit Anderson-Rank, vedec. e.V.
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 330,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

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