Rechtliche Grundlagen von Contracting mit Solarenergie

Eine Anfang Oktober 2025 veröffentlichte IW-Studie im Rahmen des Ariadne-Projekts (einem Zusammenschluss von 26 wissenschaftlichen Einrichtungen, die zur Energiewende forschen), hat es erst kürzlich wieder auf den Punkt gebracht: Bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern haben technisch das Potenzial mit solarem Strom vom eigenen Dach versorgt zu werden. Würde dieses technische Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik (PV) installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030.
Neben diesem wissenschaftlich sehr eindeutigen technischen Befund kommt die in den letzten Jahren anhaltend steigende Wirtschaftlichkeit der PV hinzu: denn einerseits sinken die Kosten für Installationen von Auf-Dach-Solaranlagen und andererseits steigen die Preise für fossile Energieträger (nicht nur durch die CO₂-Bepreisung).
Auch für die Vermieter:innen lohnen sich daher Vor-Ort-Versorgungsmodelle mit PV immer mehr. So zeigen die Berechnungen der IW-Studie, dass sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von durchschnittlich 3,6 Prozent beim Mieterstrom-Modell ergibt, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – natürlich abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der PV-Anlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist.
Rechtlich flankiert durch die CSRD-Pflichten für Unternehmen, durch landesrechtliche Solardachpflichten für Wohn- und Nichtwohngebäude einerseits sowie eine Diskussion um die Abschaffung der direkten Förderung nach EEG.
Es zahlt sich daher aus, sich mit der direkten Nutzung des solaren Stroms vor Ort – sei es mittels Mieterstrom oder aber auch PV-Only-Modellen (PPA, GGV) – zu befassen.
In diesem Seminar
…erklären wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Solarstromversorgung
Umfang und Bedeutung der Kundenanlage in Abgrenzung zum Netz (insbesondere im Lichte des Urteils des EuGHs vom 28.11.2024 sowie des BGH vom 13.05.2025), Voraussetzungen einer netzentgelt- und stromsteuerbefreiten Direktversorgung, Vorteile der Nutzung des PV-Stroms in der Wärmepumpe, Ausblick auf die Diskussionen rund um das neue Strommarktdesign, Fragen der Kombinationen von Überschuss- und Volleinspeiseanlagen
…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Nah- bzw. Quartierswärmeversorgung kennen
Spezielle wärmerechtliche Fragen der dezentralen Wärmeversorgung aus Solarthermie und ganz oder teilweise PV-betriebenen Wärmepumpen, Besonderheiten der Anrechenbarkeit auf Primärenergievorgaben nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), Ausgestaltungsvorgaben von Laufzeit und Preisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV
Neben diesem wissenschaftlich sehr eindeutigen technischen Befund kommt die in den letzten Jahren anhaltend steigende Wirtschaftlichkeit der PV hinzu: denn einerseits sinken die Kosten für Installationen von Auf-Dach-Solaranlagen und andererseits steigen die Preise für fossile Energieträger (nicht nur durch die CO₂-Bepreisung).
Auch für die Vermieter:innen lohnen sich daher Vor-Ort-Versorgungsmodelle mit PV immer mehr. So zeigen die Berechnungen der IW-Studie, dass sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von durchschnittlich 3,6 Prozent beim Mieterstrom-Modell ergibt, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – natürlich abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der PV-Anlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist.
Rechtlich flankiert durch die CSRD-Pflichten für Unternehmen, durch landesrechtliche Solardachpflichten für Wohn- und Nichtwohngebäude einerseits sowie eine Diskussion um die Abschaffung der direkten Förderung nach EEG.
Es zahlt sich daher aus, sich mit der direkten Nutzung des solaren Stroms vor Ort – sei es mittels Mieterstrom oder aber auch PV-Only-Modellen (PPA, GGV) – zu befassen.
In diesem Seminar
…erklären wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Solarstromversorgung
Umfang und Bedeutung der Kundenanlage in Abgrenzung zum Netz (insbesondere im Lichte des Urteils des EuGHs vom 28.11.2024 sowie des BGH vom 13.05.2025), Voraussetzungen einer netzentgelt- und stromsteuerbefreiten Direktversorgung, Vorteile der Nutzung des PV-Stroms in der Wärmepumpe, Ausblick auf die Diskussionen rund um das neue Strommarktdesign, Fragen der Kombinationen von Überschuss- und Volleinspeiseanlagen
…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Nah- bzw. Quartierswärmeversorgung kennen
Spezielle wärmerechtliche Fragen der dezentralen Wärmeversorgung aus Solarthermie und ganz oder teilweise PV-betriebenen Wärmepumpen, Besonderheiten der Anrechenbarkeit auf Primärenergievorgaben nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), Ausgestaltungsvorgaben von Laufzeit und Preisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des Contractings
29.01.2026, 09:30 – 13:00 Uhr inkl. Pause
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
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Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Seminarunterlagen in digitaler Form.
Kosten: 370,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 24.01.2026: 150,00 €. Stornierung ab 25.01.2026: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
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