Rechtliche Grundlagen von Contracting mit Solarenergie

Das Energierecht erlebt nicht nur im Bereich des Gebäudeenergierechts (GEG und GMG) derzeit umfassende Änderungen, sondern auch im Strombereich. So ist zum Beispiel das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bereits in Ende 2025 umfangreich angepasst worden. Darin finden sich viele neue Vorgaben an die Gestaltung von dezentralen Stromlieferverträgen aus PV-Anlagen. Außerdem ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis Sommer 2026 anzupassen, weil die beihilferechtliche Genehmigung des derzeit noch gültigen EEG 2023 dann ausläuft. Nach ersten Verlautbarungen aus dem BMWE soll die direkte Förderung für kleine Dach-Solaranlagen gestrichen oder erheblich gekürzt werden. Beide Anpassungen haben große Auswirkungen für die Modelle der Vor-Ort-Stromversorgung aus Solarenergie. Das gilt sowohl für Mieterstrom, für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), als auch für On-Side-PPAs.

Wirtschaftlich bleibt das Potenzial zugleich riesig. Die Wissenschaft ist sich da einig: Bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern könnten technisch gesehen mit solarem Strom vom eigenen Dach versorgt werden. Würde dieses technische Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik (PV) installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030. Hinzu kommen die steigenden Kosten für fossile Energieträger (nicht nur durch die CO₂-Bepreisung). Auch für die Vermieter:innen lohnen sich daher Vor-Ort-Versorgungsmodelle mit PV immer mehr: anerkannte Institute gehen von Renditen von durchschnittlich 3,6 Prozent beim Mieterstrom-Modell aus, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent. Es zahlt sich aus, sich mit der direkten Nutzung des solaren Stroms vor Ort – sei es mittels Mieterstrom oder aber auch PV-Only-Modellen (PPA, GGV) – zu befassen.

In diesem Seminar

…erklären wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Solarstromversorgung
Voraussetzungen netzentgelt- und stromsteuerbefreite Direktversorgung, Vorteile Nutzung PV-Strom in der Wärmepumpe, Kombinationen von Überschuss- und Volleinspeiseanlagen unter Beachtung der anstehenden Novelle des EEG

…erläutern wir Ihnen die neuen Vorgaben an die Stromliefervertragsgestaltung von dezentralen Solarstrom-Lieferverträgen
Muster der Stromlieferverträge (Stand März 2026), neue Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts an Stromlieferverträge (Fokus auf PV)

…lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der dezentralen Nah- bzw. Quartierswärmeversorgung kennen
Spezielle wärmerechtliche Fragen der dezentralen Wärmeversorgung aus ganz oder teilweise PV-betriebenen Wärmepumpen, Besonderheiten der Anrechenbarkeit auf Primärenergievorgaben nach GEG, Ausgestaltungsvorgaben von Laufzeit und Preisänderungsklauseln nach AVBFernwärmeV
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des Contractings
30.06.2026, 09:30 – 13:00 Uhr inkl. Pause
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Seminarunterlagen in digitaler Form.

Kosten: 370,00 € zzgl. 19 % MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

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Stornierungsgebühren
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