Recht: Aktuelle Entwicklungen im Contracting

Die tägliche Arbeit der Energiedienstleister ist in den letzten Monaten ganz massiv von der Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf den Energiemarkt gewesen. Die Bestrebungen, die Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen, sind weit in den Hintergrund gerückt. Es hat sich eine gewisse Routine im Umgang mit den Preisbremsengesetzen eingestellt. Trotzdem bleiben Themen, die die tägliche Praxis weiter prägen – sei es die Zulässigkeit von Preisanpassungen oder die Endabrechnung der Erstattungen gegenüber dem Bund.

Erst mit der Novelle des GEG (Gebäudeenergiegesetz) und der darin festgeschriebenen Forderung, bei der Heizungserneuerung den Energiebedarf zu 65 % durch erneuerbare Energien zu decken, ist das Thema Klimaschutz wieder stärker auf die Tagesordnung des Gesetzgebers gekommen:
Das Gebäudeenergiegesetz wird überarbeitet, das Energieeffizienzgesetz kommt nach jahrelangen Vorbereitungen, die AVBFernwärmeV soll erneut überarbeitet werden. Es steht die Konkretisierung der Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung aus. Die Wärmelieferverordnung ist das größte Hindernis für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in vermieteten Wohnungen, eine Überarbeitung ist mehr als überfällig.

Daneben entwickelt sich die Rechtsprechung zu allen Themen des Energiedienstleistungsrechts fort. Preisänderungsklauseln beschäftigen die Gerichte weiterhin, vermutlich in nächster Zeit auch noch verstärkt aufgrund der erheblichen Preissteigerungen bei den eingesetzten Energieträgern. Die Änderungen der AVBFernwärmeV aus Oktober 2021 hinterlassen erste Spuren in der Rechtsprechung und zeigen, dass der befürchtete Verlust an Investitionssicherheit eingetreten ist. Die dezentrale Stromversorgung stellt sich trotz der Erleichterung mit Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2022 als zähes und mühseliges Geschäft dar, dessen große Beiträge zum Gelingen der Energiewende in den rechtlichen Rahmenbedingungen bisher nicht abgebildet werden.

In diesem Seminar möchten wir den Praktiker:innen aus der Energiedienstleistungsbranche die Möglichkeit zur breiten Aktualisierung Ihres Wissensstandes, zum Austausch untereinander und zur Diskussion von Fällen aus der täglichen Arbeit geben. Der Teilnehmerkreis ist begrenzt, um einen Workshop-Charakter zu ermöglichen. So werden die Themen nicht als reiner Vortrag, sondern in der intensiven Diskussion bearbeitet.
28.11.2023, 09:30 – 16:30 Uhr inkl. Pausen
relexa hotel Stuttgarter Hof
Anhalter Str. 8 – 9
10963 Berlin
In diesem Seminar erfahren Sie

…die aktuellen Gesetzesänderungen
u.a. Gebäudeenergiegesetz , Energieeffizienzgesetz

…die aktuelle Rechtslage bei der Wärmelieferung
AVBFernwärmeV und FFVAV; Anforderungen, erste Erfahrungen, offene Fragen

…die Neuerungen bei der dezentralen Stromversorgung

…und bekommen auf Ihre speziellen Fragen wertvolle praxisnahe Tipps
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
Die Teilnehmer:innen erhalten während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in gedruckter und im Nachgang in digitaler Form.

Kosten: 860,00 EUR zzgl. MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« und Teilnehmer:innen des Jahreskongresses 2023 am Vortag erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr.
Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornogebühren: Stornierung bis 19.11.2023: 150,00 €. Stornierung ab 20.11.2023: keine Rückerstattung möglich.