Mess- und Abrechnungspraxis im Contracting

Für die Messung und Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen gelten seit 2021 geänderte Regelungen. Die Regelungen dienen u.a. dazu, geänderte europarechtliche Vorgaben aus der Energieeffizienzrichtlinie, der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Darüber hinaus sind aber auch aus Verbraucherschutzgründen Regelungen geschaffen worden, für die europarechtlich kein Anlass bestand.

Im Bereich der Wärmeversorgung gilt seit Oktober 2021 die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV). Außerdem ist die AVBFernwärmeV geändert worden. Die Änderungen gelten für alle Arten der Wärmelieferung, nicht nur die „klassische Fernwärme“ aus großen Netzen. Bis 2026 sind alle vorhandenen Messeinrichtungen auf Fernablesung umzustellen, neue Messeinrichtungen müssen fernablesbar sein. Bei fernabgelesenen Messstellen sind monatlich Abrechnungsinformationen bereitzustellen, was aber nicht bedeutet, dass monatlich abgerechnet werden muss. Begleitet werden diese Pflichten von umfangreichen Anforderungen an die Information der Verbraucher. Dabei wird unterschieden zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet.

 Bei der Stromversorgung sind ebenso wie bei der Wärme die Pflichten in Zusammenhang mit der Messung, Abrechnung und Information der Letztverbraucher erweitert worden. Hier sind zukünftig eine Vielzahl neuer Detailangaben gegenüber dem Kunden erforderlich, die die Verständlichkeit von Abrechnungen und die Erreichbarkeit für Kundenrückfragen erhöhen sollen.  Schätzungen sind nur noch ausnahmsweise möglich. Die Fälligkeit von Abrechnungen wird neu geregelt. Bestimmte Regelungen, die bisher nur für Haushaltskunden galten, sind jetzt gegenüber allen Letztverbrauchern einzuhalten.

 Das Seminar zielt darauf ab, dem Energiedienstleister die nötigen Informationen für die Änderungen seiner betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation zu vermitteln.

In diesem Seminar
 
…lernen Sie die neuen Anforderungen bei der Abrechnung kennen
 
…wird erläutert, welche neuen Messanforderungen es gibt, insbesondere für die Fernauslesbarkeit
 
…werden wir Ihnen den Unterschied zwischen Informationspflichten in Abrechnungen und Veröffentlichungspflichten im Internet erklären
 
…vermitteln wir Energiedienstleistern die nötigen Informationen für die Änderungen der betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation
hat stattgefunden am 14.11.2023, 09:00 – 12:30 Uhr inkl. Pause
Online über „Zoom“
RA Martin Hack, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 330,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornierungsgebühren
Stornierung bis 09.11.2023: 100,00 €. Stornierung ab 10.11.2023: keine Rückerstattung möglich.

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