Die novellierte Heizkostenverordnung im Contracting (hat bereits stattgefunden)

Zum 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten und mit dieser eine Reihe von Regelungen, die im Rahmen der Lieferung von Wärme bzw. im Contracting zu berücksichtigen sind. Eines der Ziele der Anpassung der Heizkostenverordnung und der zugrundeliegenden EU-Energieeffizienzrichtlinie ist es insbesondere, die Rechte der Verbraucher zu stärken, damit diese rechtzeitig Zugang zu präzisen, zuverlässigen und klaren Informationen über ihren Energieverbrauch erhalten. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen neu geregelt.
 
Die wesentlichen Änderungen, die durch die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten sind, sind die Verpflichtungen zur Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung, die Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten, die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme, die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen sowie die Neugestaltung des Kürzungsrechts in § 12 HeizkostenV.
 
Zudem sind in der jüngsten Zeit diverse höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, bei denen die Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage überprüft werden muss. Gegenstand war u.a. welche Anforderungen an ein formell ordnungsgemäß, nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung gestellt werden, und wie die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben richtigerweise zu erfolgen hat.    

Nach dem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingen stellt Ihnen unser Mitglied, KUGU Home GmbH, ihre Plattform für digitales Gebäudemanagement vor. Diese Plattform digitalisiert die Prozesse für Hausverwalter, Energieunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften und bildet bereits die novellierte Heizkostenverordnung ab.
 
Das Seminar zielt darauf ab, dem Energiedienstleister, Wohnungsbaugesellschaften, Contractoren die neue Rechtslage unter der novellierten Heizkostenverordnung darzustellen, nötigen Informationen für die Änderungen seiner betrieblichen Abläufe bei Messung, Abrechnung und Verbraucherinformation zu vermitteln und ein Update zu der jüngsten Rechtsprechung zu geben.

In diesem Seminar …

lernen Sie die neuen Anforderungen bei der Abrechnung und Verbraucherinformationen kennen
 
wird erläutert, welche Änderungen durch die novellierte Heizkostenverordnung eingetreten sind und wie diese umgesetzt werden können
 
erhalten Sie einen Überblick über die jüngste Rechtsprechung und eine Einschätzung zur Übertragbarkeit auf die neue Rechtslage
 
hat stattgefunden am 16.02.2022
Online über „Zoom“
RA Dr. Florian Brahms, BRAHMS NEBEL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Christopher von Gumppenberg, KUGU Home GmbH

Tobias Dworschak, vedec e.V.
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Mail mit der Einladung, der Veranstaltungsgruppe in unserer vedec Community beizutreten. Dort finden Sie alle Informationen zu Ihrer Veranstaltung – u.a. die Zoom-Einwahldaten und die Seminarunterlagen. Eine separate Mail mit Zoom-Einwahldaten wird nicht verschickt. Über den Zoom-Link in der Veranstaltungsgruppe müssen Sie sich einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19% MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnugsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.

Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.