Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Die Energieeffizienz bekommt ein eigenes Bundesgesetz. Lange hat es gedauert, am 22. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) final verabschiedet. Dieses Gesetz ist seitens der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen. Unmittelbar im Anschluss wird es aller Wahrscheinlichkeit nach in Kraft treten. Das neue Energieeffizienzgesetz wird für Energiedienstleister zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen des Jahres 2024 gehören, neben dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der bevorstehenden neuen Rahmengesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung (WPG). Das EnEfG setzt Ziele zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und des Endenergieverbrauchs fest, die bis 2030 erreicht werden sollen. Zusätzlich konkretisiert es das aus der europäischen Gesetzgebung stammende jährliche Ziel zur Einsparung von Endenergie, in dem es mit Wirkung ab 01.01.24 jährliche Energieeinsparverpflichtungen für Bund und Länder festlegt. 
  
Darüber hinaus enthält das neue EnEfG spezifische Vorgaben. Etwa Anforderungen an die Steigerung der Energieverbrauchseffektivität oder die Pflicht für Großunternehmen, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. Auch kleinere Unternehmen werden durch das neue EnEfG zur Erstellung von konkreten Umsetzungsplänen und zur Veröffentlichung aller wirtschaftlichen identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen verpflichtet. Zudem muss Abwärme in Unternehmen nun konsequent vermieden, verwendet oder an ein Onlineportal gemeldet werden, damit Abnehmer gefunden werden können. 
  
Doch was bedeutet das neue Gesetz konkret für Energiedienstleister? Wie wirken sich die neuen und verbindlichen Effizienzziele auf laufende und künftige Projekte aus? Welche Ergebnisse sind aus den neuen Vorgaben für Energie- und Umweltmanagement zu erwarten? Was bedeutet die verschärfte Nutzungspflicht von Abwärmepotenzialen? Was folgt aus Sicht des EDL aus der jetzt vorgesehenen „Plattform für Abwärme“? Was kann man nun tun, um zu einer höheren Energieproduktivität und damit zu einer höheren Unabhängigkeit von fossilen Importen und zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen zu kommen? 

In diesem Seminar… 

…stellen wir Ihnen die Grundzüge des neuen Gesetzes vor 

…geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Auswirkungen für Energiedienstleister 
hat stattgefunden am 23.11.2023, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

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Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19 % MwSt.

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