CO₂ Kostenaufteilungsgesetz

Seit dem 01.01.2023 ist das neue CO₂KostAufG in Kraft. Es flankiert die ordnungsrechtliche Lenkung durch das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) und zielt auf eine verursachungsgerechte Aufteilung der entsprechenden CO₂-Kosten. Diese steigen in den kommenden Jahren weiter an, so dass man sich aus dem CO₂KostAufG Sanierungsanreize in Heizungsmodernisierungen und generell eine Dekarbonisierung des Gebäudesektors erhofft.

Primär nimmt das CO₂KostAufG die Vermieter:innen in die Pflicht. Sie sind nunmehr verpflichtet, den jährlichen CO₂-Ausstoß ihrer Gebäude in Kilogramm CO₂ pro m2 Wohnfläche zu berechnen und auf dieser Basis – je nach Qualität ihres Gebäudes – ab dem 01.01.2023 eine prozentuale Aufteilung der CO₂-Kosten anhand eines Stufenmodells zwischen Vermieter:in und Mieter:in vorzunehmen. Unabhängig von den Regelungen in ihrem Mietvertrag.

Damit die Vermieter:innen diese Aufteilung vornehmen können, regelt das CO₂KostAufG zugleich auch eine Vielzahl von Pflichten für den Wärmelieferanten. Zum Beispiel, dass diese seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, auf ihren Abrechnungen entsprechende Informationen bereitzustellen, auf die die Vermieter:innen bei der Berechnung des CO₂-Ausstoßes ihres Gebäudes sowie des Aufteilungsverhältnisses gegenüber ihren Mieter:innen angewiesen sind. Das erhöht den Verwaltungsaufwand für Vermieter:innen und Wärmelieferanten gleichermaßen, zumal einige gesetzliche Unklarheiten bei der Frage der Aufteilung und Ausweisung der CO₂-Kosten in den Neben- und Heizkostenabrechnungen vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die nunmehr für viele Vermieter:innen durch das CO₂KostAufG erstmals entstehende CO₂-Kostenlast – zusammen mit den diversen Förderprogrammen (BEG, etc.) – nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Investitionsschwelle der Vermieter:innen weiter senken soll.

In diesem Seminar stellen wir Ihnen die Grundzüge dieses neuen Gesetzes vor und diskutieren mit Ihnen die wichtigsten Auswirkungen. Praktische Anwendungsprobleme aus Sicht von Nahwärmelieferanten und Energiedienstleistern sowie rechtliche Ansätze für deren Lösung stehen dabei im Vordergrund. Wir zeigen und erklären Ihnen das Online-Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten des BMWK.
18.06.2024, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.

Kosten: 145,00 € zzgl. 19 % MwSt.

Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

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