Mit § 556c BGB und WärmeLV gibt es erstmals eine einheitliche Regelung zur Umstellung auf Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen.
Für die geforderte Warm­mieten­neutralität bei Umstel­lung von Eigenbetrieb auf gewerb­liche Wärme­lieferung stellen wir unseren speziell entwickelten Kosten­ver­gleichs­rechner für den Kosten­vergleich vor Um­stel­lung zur Verfügung.

Die über­schlägige Ermittlung der Kosten­neutralität ist ohne Gewähr. Sie dient lediglich zur Abschätzung, ob die Warm­mieten­neutralität realistisch ist.

Für die geforderte Warm­mieten­neutralität bei Umstellung von Eigen­betrieb auf gewerbliche Wärme­lieferung stellt vedec seinen speziell entwickelten Rechner für den Kosten­ver­gleich vor Umstellung zur Verfügung. Neben der kosten­losen Basisversion, gibt es seit August 2014 eine Premium­version des Rechners auf Excel-Basis. Die neuste Version ist im März 2016 erschienen und die neuen anerkannten Pauschalwerte der Studie der ebz-Business School von Prof. Dr. Viktor Grinewitschus können neben den Werten des BMVBS ebenfalls ausgewählt werden.

Sie können die freie Version des Kostenvergleichsrechners über unserem Shop herunterladen.
Durch die Premium­version des Kosten­vergleichs­rechners wird die Dokumentation bei der Umstellung von Bestands- auf Neuan­lagen gewähr­leistet. Die erforderlichen Elemente die für eine erfolgreiche Energie­lieferung benötigt werden, sind in der Dokumentation festgehalten. Es stellt sich als besonders wichtig dar, den Wärme­lieferungs­vertrag, das Mieter­anschreiben, Preise uvm. in dem Premium-Kosten­vergleichs­rechner zu archivieren, um ggf. im Rechtsstreit die Kostenneutralität nach­zuweisen. Neben der Dokumentation enthält die Premium­version die Ermittlung des Jahres­nutzungsgrades nach VDI 3808 und eine Grafik zur Berechnung der zukünftigen Energie­kosten. Die Premium­version des Kosten­vergleichs­rechners ist ein hervor­ragendes Instrument, um die Umstellung von Bestands- auf Neuanlage gerichts­fest zu dokumentieren.

Sie können ihn in unserem Shop erwerben.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
· Beratung in allen Fragen zum Contracting durch die Geschäftsstelle
· Mitgliederrabatte auf unseren Premium-Kostenvergleichsrechner
· Aktuelle der Rechtsprechung angepasste Musterverträge
· Mitarbeit in Gremien und damit Mitarbeit zu politischen Themen
· Zugriff auf Contracting-Ausschreibungen und Contractinganfragen
· Veröffentlichung von Contracting-Projekten
· Nachlass auf Teilnahmegebühren unserer Veranstaltungen – Bis zu 20% Rabatt auf Seminarteilnahmen!
Das Gutachten zur „Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen“ des Instituts für „Energiefragen der Immobilienwirtschaft“ der EBZ Business School, Bochum, auf dessen Basis der Kostenvergleichsrechner entwickelt wurde, finden Sie hier.

Vor der Nutzung weisen wir Sie auf Folgendes hin:

vedec haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms entstehen. Weiterhin garantiert vedec nicht für die Richtigkeit sowie die Ergebnisse bei Anwendung des Kosten­vergleichs­rechners.
Der Kosten­vergleichs­rechner unterliegt ständiger Entwicklung. Fragen, die sich in Zusammenhang mit der Nutzung des Kostenvergleich­rechners ergeben sowie Ihre Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung senden Sie bitte an info@vedec.org..

Die Rechenformel, die durch die Studie ermittelt wurde, liefert momentan die realistischste Einschätzung von Jahresnutzungsgraden der in der Wohnungswirtschaft eingesetzten Wärmeerzeuger. Der Bereich von Wärmeerzeugern, die durch die Formel abgedeckt ist, wird von ihr nach heutigem wissenschaftlichem Standard korrekt abgebildet.

Allerdings ist ein wissen­schaftlicher Standard noch nicht gleichbedeutend mit »anerkannten Pauschal­werten«. Zu den anerkannten Pauschal­werten werden sie erst, wenn sie gerichtlich bestätigt sind. Letztlich sind es also Gerichtsentscheidungen, die allen Beteiligten dann Rechtsicherheit geben. Den Weg dazu hat das Gut­achten optimal vorbereitet. Allerdings können wir Ihnen als Verband leider keine Garantie des Inhalts einer künftigen Gerichts­entscheidung geben.

Laut der amtlichen Begründung zu § 10 der Wärme­lieferverordnung fordert der Verordnungs­geber dazu auf, die grundlegenden statistischen Erkennt­nisse nachzuliefern und so die Pauschal­werte auf gesicherte wissen­schaft­liche Grundlagen zu stellen. Das ist mit dem Gutachten geschehen.

Auszug WärmeLV:
„In Fachkreisen werden derzeit verschiedene Regelwerke diskutiert, anhand derer eine belast­bare Bestimmung des Jahres­nutzungs­grades insbesondere im Wege der Kurz­zeit­messung oder pauschalierten Berechnung möglich sein soll (z. B. DIN EN 15 378, VDI 2067, VDI 3808 in den Fassungen von 1993 bzw. 2011). Eine herrschende Auf­fassung, welche Regelwerke heranzuziehen bzw. ob diese überhaupt zur Bestimmung geeignet sind, hat sich bislang aber, soweit ersichtlich, nicht herausgebildet. Die Regelungen in Absatz 2 sind jedoch für die Verwendung sowie die künftige Entwicklung belastbarer Messmethoden bzw. Pauschalierungen auf hinreichend empirisch gesicherter Grundlage offen.“

Somit lässt die Begründung den Schluss zu, dass andere Pauschal­werte (als die aus den BMVBS-Tabellen) genutzt werden können. Eine wesentliche Voraus­setzung der Anerkennung ist die massenhafte Verwendung der neuen Formel.