Mit § 556c BGB und WärmeLV gibt es erstmals eine einheitliche Regelung zur Umstellung auf Wärmelieferung in Bestandsmietverhältnissen. Für die geforderte Warmmietenneutralität bei Umstellung von Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung stellen wir unseren speziell entwickelten Kostenvergleichsrechner für den Kostenvergleich vor Umstellung zur Verfügung.
Die überschlägige Ermittlung der Kostenneutralität ist ohne Gewähr. Sie dient lediglich zur Abschätzung, ob die Warmmietenneutralität realistisch ist.
Für die geforderte Warmmietenneutralität bei Umstellung von Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung stellt vedec seinen speziell entwickelten Rechner für den Kostenvergleich vor Umstellung zur Verfügung. Neben der kostenlosen Basisversion, gibt es seit August 2014 eine Premiumversion des Rechners auf Excel-Basis. Die neuste Version ist im März 2016 erschienen und die neuen anerkannten Pauschalwerte der Studie der ebz-Business School von Prof. Dr. Viktor Grinewitschus können neben den Werten des BMVBS ebenfalls ausgewählt werden.
Sie können die freie Version des Kostenvergleichsrechners über unserem Shop herunterladen.
Durch die Premiumversion des Kostenvergleichsrechners wird die Dokumentation bei der Umstellung von Bestands- auf Neuanlagen gewährleistet. Die erforderlichen Elemente die für eine erfolgreiche Energielieferung benötigt werden, sind in der Dokumentation festgehalten. Es stellt sich als besonders wichtig dar, den Wärmelieferungsvertrag, das Mieteranschreiben, Preise uvm. in dem Premium-Kostenvergleichsrechner zu archivieren, um ggf. im Rechtsstreit die Kostenneutralität nachzuweisen. Neben der Dokumentation enthält die Premiumversion die Ermittlung des Jahresnutzungsgrades nach VDI 3808 und eine Grafik zur Berechnung der zukünftigen Energiekosten. Die Premiumversion des Kostenvergleichsrechners ist ein hervorragendes Instrument, um die Umstellung von Bestands- auf Neuanlage gerichtsfest zu dokumentieren.
Sie können ihn in unserem Shop erwerben.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen: · Beratung in allen Fragen zum Contracting durch die Geschäftsstelle · Mitgliederrabatte auf unseren Premium-Kostenvergleichsrechner · Aktuelle der Rechtsprechung angepasste Musterverträge · Mitarbeit in Gremien und damit Mitarbeit zu politischen Themen · Zugriff auf Contracting-Ausschreibungen und Contractinganfragen · Veröffentlichung von Contracting-Projekten · Nachlass auf Teilnahmegebühren unserer Veranstaltungen – Bis zu 20% Rabatt auf Seminarteilnahmen!
Das Gutachten zur „Ermittlung von anerkannten Pauschalwerten für den Jahresnutzungsgrad (JNG) von Heizungsanlagen“ des Instituts für „Energiefragen der Immobilienwirtschaft“ der EBZ Business School, Bochum, auf dessen Basis der Kostenvergleichsrechner entwickelt wurde, finden Sie hier.
Vor der Nutzung weisen wir Sie auf Folgendes hin:
vedec haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen des Programms entstehen. Weiterhin garantiert vedec nicht für die Richtigkeit sowie die Ergebnisse bei Anwendung des Kostenvergleichsrechners. Der Kostenvergleichsrechner unterliegt ständiger Entwicklung. Fragen, die sich in Zusammenhang mit der Nutzung des Kostenvergleichrechners ergeben sowie Ihre Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung senden Sie bitte an info@vedec.org..
Die Rechenformel, die durch die Studie ermittelt wurde, liefert momentan die realistischste Einschätzung von Jahresnutzungsgraden der in der Wohnungswirtschaft eingesetzten Wärmeerzeuger. Der Bereich von Wärmeerzeugern, die durch die Formel abgedeckt ist, wird von ihr nach heutigem wissenschaftlichem Standard korrekt abgebildet.
Allerdings ist ein wissenschaftlicher Standard noch nicht gleichbedeutend mit »anerkannten Pauschalwerten«. Zu den anerkannten Pauschalwerten werden sie erst, wenn sie gerichtlich bestätigt sind. Letztlich sind es also Gerichtsentscheidungen, die allen Beteiligten dann Rechtsicherheit geben. Den Weg dazu hat das Gutachten optimal vorbereitet. Allerdings können wir Ihnen als Verband leider keine Garantie des Inhalts einer künftigen Gerichtsentscheidung geben.
Laut der amtlichen Begründung zu § 10 der Wärmelieferverordnung fordert der Verordnungsgeber dazu auf, die grundlegenden statistischen Erkenntnisse nachzuliefern und so die Pauschalwerte auf gesicherte wissenschaftliche Grundlagen zu stellen. Das ist mit dem Gutachten geschehen.
Auszug WärmeLV: „In Fachkreisen werden derzeit verschiedene Regelwerke diskutiert, anhand derer eine belastbare Bestimmung des Jahresnutzungsgrades insbesondere im Wege der Kurzzeitmessung oder pauschalierten Berechnung möglich sein soll (z. B. DIN EN 15 378, VDI 2067, VDI 3808 in den Fassungen von 1993 bzw. 2011). Eine herrschende Auffassung, welche Regelwerke heranzuziehen bzw. ob diese überhaupt zur Bestimmung geeignet sind, hat sich bislang aber, soweit ersichtlich, nicht herausgebildet. Die Regelungen in Absatz 2 sind jedoch für die Verwendung sowie die künftige Entwicklung belastbarer Messmethoden bzw. Pauschalierungen auf hinreichend empirisch gesicherter Grundlage offen.“
Somit lässt die Begründung den Schluss zu, dass andere Pauschalwerte (als die aus den BMVBS-Tabellen) genutzt werden können. Eine wesentliche Voraussetzung der Anerkennung ist die massenhafte Verwendung der neuen Formel.
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