Nach den jüngsten obergerichtlichen Entscheidungen zum Begriff der Kundenanlage besteht eine große Unsicherheit bei den Marktakteuren. Das zentrale Problem: es gibt keine klare Definition zur Abgrenzung von Kundenanlagen. Investitionen in eine effiziente und nachhaltige Versorgung von Objekten und insbesondere Quartieren werden aufgrund der unsicheren Rechtslage nicht getätigt. Aus diesem Grund hat vedec bereits auf seinem Jahreskongress vom 12.–13.06.2018 in Berlin das Thema in einem Workshop bearbeitet. Die neue Arbeitsgruppe soll diese Arbeit intensiver, zielgerichteter und mit vielen weiteren Beteiligten fortsetzen.

Beim ersten Kick-Off-Meeting der Arbeitsgruppe am 04.07.2018 wurden folgende Handlungsansätze erarbeitet:

– Der Prozess zur Überarbeitung des Clean Energy Package der EU in deutsches Recht wird voraussichtlich ab 2019 beginnen. Die Arbeitsgruppe wird sich frühzeitig in diesen Prozess einbringen, um bessere Rahmenbedingungen für Kundenanlagen zu erzielen. Dies wird voraussichtlich über eine verbändeübergreifende Stellungnahme erfolgen.

– Ggf. wird die Arbeitsgruppe einen Leitfaden erstellen und dort die aktuellen Urteile vom OLG Düsseldorf (13.06.2018) und OLG Frankfurt (08.03.2018) einspeisen.

Auch Zukunft arbeitet die Arbeitsgruppe daran, die Rahmenbedingungen für die Kundenanlage in Deutschland zu verbessern.
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