Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

07.06.2021 | Mit der BEG wurde eine Vereinheitlichung der Förderlandschaft vorgenommen und parallel auch die Problematik der De-minimis-Beihilfe-Regelung berücksichtigt. Das heißt konkret, dass Contractoren nicht nur antragsberechtigt sind, sondern auch nicht mehr wie bei früheren Förderprogrammen durch die Vorgaben der De-minimis-Beihilfe-Regelung eingeschränkt werden. Contractoren haben also keine Begrenzung bei der Fördersumme.

Wir haben für Sie jetzt eine feste Rubrik zur BEG auf unserer Internetseite aufgenommen, in der Sie aktuelle Informationen in Bezug auf Contracting rund um die BEG erhalten. U.a. finden Sie dort auch Informationen zu den Änderungen durch die im Juni veröffentlichten neuen Richtlinien und FAQs.

Für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich eine Diskussionsgruppe zur Verfügung, in der sie sich über die Neuerungen und Änderungen durch das BEG austauschen können.