BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

07.09.2023 | Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes möchte die Bundesregierung auch die BEG (Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen, BEG EM) weiterentwickeln, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und eine höhere Gebäude-Energieeffizienz zu unterstützen. Grundlage für die Änderungen ist der beigefügte Entschließungsantrag (muss vom Bundestag noch abgesegnet werden) der Regierungsfraktionen vom 4. Juli 2023, der bereits Eckpunkte für das Förderkonzept formuliert. Das überarbeitete Programm soll demnach zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gestern haben wir unsere Stellungnahme beim BMWK eingereicht.

Energiedienstleister als Umsetzer von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbaren Energien und deren Kunden müssen bei der BEG diskriminierungsfrei behandelt werden. Wir begrüßen daher die Aussage aus dem Entschließungsantrag (Bundestag Drucksache 20/6875), dass Contracting-Anbieter antragsberechtigt sein sollen. Allerdings gibt es im Detail noch einige Hemmnisse in der aktuellen Richtlinie. Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

– Klima-Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf alle Nutzergruppen ausweiten
– Digitale und bürokratiearme Antragsstellung ermöglichen
– Durch Fachfirmen umgesetzte Leistungen als förderfähige Leistung anerkennen
– Förderung für die Implementierung eines Zählerkonzeptes mit Energiemanagement-System
– Förderregime auf die eingesparte Tonne CO2 ausrichten

Die Stellungnahme und den Entschließungsantrag finden Sie rechts unter Downloads.


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