Stellungnahme zum Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz – ÖffEGSanG

21.10.2026 | Wir haben zum Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG) vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Stellung genommen. Wir begrüßen die geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Gebäudebestand, fordern jedoch eine stärkere Berücksichtigung von Contracting als Finanzierungs- und Umsetzungsinstrument. Angesichts eines jährlichen Investitionsbedarfs von rund 4,7 Milliarden Euro kann Contracting und insbesondere Energiespar-Contracting dazu beitragen, privates Kapital zu mobilisieren, öffentliche Haushalte zu entlasten und energetische Sanierungen schneller umzusetzen.

In unserer Stellungnahme fordern wir, Contracting ausdrücklich als geeignete Umsetzungsvariante im Gesetz zu verankern. Zudem sollen die im Rahmen von Energiespar-Contracting-Projekten erzielten, messtechnisch nachgewiesenen und langfristig garantierten Energieeinsparungen auf die gesetzlichen Energieeinsparziele angerechnet werden können. Damit könnten öffentliche Einrichtungen auf bewährte Energiedienstleistungsmodelle zurückgreifen, ohne durch zusätzliche Nachweispflichten unnötig belastet zu werden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Stellungnahme ist die flexiblere Anrechnung übererfüllter Sanierungs- und Energieeinsparziele auf mehrere Folgejahre. Gerade bei der seriellen Sanierung und beim Energiespar-Contracting werden häufig größere Gebäudebestände gebündelt modernisiert. Die dabei erzielten zusätzlichen Sanierungserfolge und Primärenergieeinsparungen sollten auch in den Folgejahren berücksichtigt werden können. Wir schlagen hierzu konkrete Änderungen an den §§ 4, 12, 14 und 17 des Gesetzentwurfs vor, um die Umsetzung größerer Energieeffizienzprojekte zu erleichtern und zusätzliche Investitionen anzureizen.


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