Stellungnahme zur Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energie- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) sowie zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung des BMF vom 04.01.2016 beabsichtigt u.a. eine Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Der VfW nimmt ausschließlich zu dieser Änderung des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV Stellung. Der vorgelegte Entwurf des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV stellt für Energiedienstleister und dezentrale Stromlieferanten eine rechtswidrige und unverhältnismäßige Benachteiligung dar. Diese Benachteiligung steht nicht mit den Vorgaben aus dem Stromsteuerbefreiungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG in Einklang.