Stellungnahme zum Solarpaket I: PV-Ausbau steigern
06.07.2023 | Dezentrale Stromerzeugung stärken!
Um das Ziel zu erreichen, den Stromsektor bis 2035 nahezu vollständig klimaneutral zu stellen, sind alle verfügbaren Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung und -nutzung zu aktivieren und mit den
Sektoren Wärme und Mobilität zu koppeln. Mit dem Entwurf zum Solarpaket I sehen wir Mieterstrommodelle wieder ein kleines Stück gestärkt. Die Erhöhung der zulässigen Vertragslaufzeit von
Mieterstromverträgen auf zwei Jahre schafft weitere Planungs- und Investitionskostensicherheit, auch gehen Mieterstrompotenziale künftig nicht verloren, wenn diese bspw. auf Parkdächern im Wohnquartier erzeugt werden.
Mit nachstehenden Vorschlägen setzen wir uns darüber hinaus für eine noch stärkere dezentrale Stromerzeugung und -versorgung ein:
1. Mieterstromzuschlag im Quartier stärken (§ 21 Abs. 3 EEG)
2. Installations- & Verbrauchsort der gem. Gebäudeversorgung erweitern (§ 42b Abs. 1 EnWG)
3. Solare- und Windanlagen in der Definition der Gebäudestromanlage zulassen (§ 3 Nr. 20a EnWG)
Unsere vollständige Stellungnahme und den Entwurf zum Solarpaket I finden Sie rechts unter Downloads.
Um das Ziel zu erreichen, den Stromsektor bis 2035 nahezu vollständig klimaneutral zu stellen, sind alle verfügbaren Potenziale zur regenerativen Stromerzeugung und -nutzung zu aktivieren und mit den
Sektoren Wärme und Mobilität zu koppeln. Mit dem Entwurf zum Solarpaket I sehen wir Mieterstrommodelle wieder ein kleines Stück gestärkt. Die Erhöhung der zulässigen Vertragslaufzeit von
Mieterstromverträgen auf zwei Jahre schafft weitere Planungs- und Investitionskostensicherheit, auch gehen Mieterstrompotenziale künftig nicht verloren, wenn diese bspw. auf Parkdächern im Wohnquartier erzeugt werden.
Mit nachstehenden Vorschlägen setzen wir uns darüber hinaus für eine noch stärkere dezentrale Stromerzeugung und -versorgung ein:
1. Mieterstromzuschlag im Quartier stärken (§ 21 Abs. 3 EEG)
2. Installations- & Verbrauchsort der gem. Gebäudeversorgung erweitern (§ 42b Abs. 1 EnWG)
3. Solare- und Windanlagen in der Definition der Gebäudestromanlage zulassen (§ 3 Nr. 20a EnWG)
Unsere vollständige Stellungnahme und den Entwurf zum Solarpaket I finden Sie rechts unter Downloads.