Stellungnahme zum Leitfaden: Wärmeplanung

06.10.2023 | Mit dem Leitfaden zur Wärmeplanung werden Empfehlungen für Kommunen und planungsverantwortliche Stellen zum methodischen Vorgehen bereitgestellt. Der Entwurf verkennt jedoch die Relevanz von Gebäudenetzen und deren Betreibern.

Dezentrale Wärmeversorgungslösungen sind als gleichberechtigte Lösungsmöglichkeiten in den Planungsprozess zu integrieren. Denn dezentrale Wärmeversorgung kann oftmals ökonomisch sinnvoller und weniger kostenintensiv für angeschlossene Haushalte sein als es zentrale Versorgungslösungen sein können. Im Leitfaden wird pauschal vom Gegenteil ausgegangen. Das ist nicht richtig, wie die Praxis bereits heute zeigt. Oftmals erweisen sich kleine Gebäudenetze gegenüber einem großen Wärmenetz als weniger kostspielig, gerade weil große Netze mit höheren Netzausbaubedarfskosten und Wärmeverlusten im Netz einhergehen.

Dezentrale Versorgungslösungen reduzieren zudem vielfach durch flexible Gestaltungspotentiale den CO2-Ausstoß und tragen damit maßgeblich zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei. Um die Vorteile dieser Energieversorgungslösungen für das Bereitstellen klimaneutraler Wärme sowie weiterer Energieeinsparungen besser nutzen zu können, sind daher insbesondere Quartierslösungen und
Gebäudenetze zu stärken. Aus diesen Gründen ist es uns ein besonders wichtiges Anliegen nochmals zu verdeutlichen, dass Gebäudenetze konkrete, schnell umsetzbare klimafreundliche Lösungen darstellen, die ergebnisoffen von Beginn an mitzubetrachten und als gleichberechtigte Option zu prüfen sind. Der Entwurf des Leitfadens macht demgegenüber den Eindruck, Gebäudenetze und Quartierslösungen würden einzig nach Beendigung der Planungsüberlegungen als reines Abgrenzungskriterium (zur an sich einzig geprüften) Wärmenetzlösung genutzt werden. Das ist verkürzt und lässt viele Potentiale ungenutzt.

In der Wärmeplanung gilt es vielmehr, auch diese dezentralen Wärmeversorgungslösungen und ihre Akteure frühzeitig in die Netzplanung einzubinden.

Unsere Kernforderungen aus der Stellungnahme:

– Vielfalt der Wärmeversorgungsakteure würdigen: Gebäudenetze als eigenständige Lösung
– Novelle der WärmeLV (i.V.m. § 556c BGB) in rechtlichen Rahmen einbetten
– Definition „Wärmenetz“ im Sinne des Leitfadens klären
– Akteure der Wärmeplanung: Contracting-Anbieter in den Einteilungsprozess integrieren
– Gleichberechtigtes Integrieren dezentraler Energiedienstleister und Gasnetzbetreiber
– Einsatz einer Muster-Leistungsbeschreibung als Zusatz im Leitfaden
– Klarstellung der Definition Gebiet für eine dezentrale Versorgung

Die Stellungnahme und den Entwurf des Leitfadens finden Sie rechts unter Downloads.


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