Stellungnahme zum Gesetz für die Wärmeplanung
16.06.2023 | Im Rahmen einer Verbändeanhörung vom Bauministerium zusammen mit dem BMWK haben wir gestern Stellung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bezogen. Grundsätzlich sehen wir die kommunale Wärmeplanung als ein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an. Im Zuge der stark steigenden Energiepreise für fossile Brennstoffe und der zunehmenden Klimaerwärmung ist eine schnelle Umsetzung gefordert. Sowohl Wärmenetze, als auch dezentrale Lösungen spielen dabei eine wichtige Rolle und müssen gleichwertig behandelt werden. Das Gesetz muss dringend mit dem Gebäudeenergiegesetz abgeglichen werden, es gibt teilweise Wiedersprüche und keine einheitlichen Begriffsdefinitionen.
Unsere Forderungen zusammengefasst:
– Energiedienstleister als Umsetzer der notwendigen Maßnahmen zulassen
– Keine Benachteiligung von dezentralen Energieversorgungskonzepten
– Energieeffizienzmaßnahmen mit berücksichtigen
– Abgrenzen von Gebäude- und Wärmenetzen ohne Benachteiligung
– Definitionen von GEG und WPG vereinheitlichen
– Wärme aus KWK-Anlagen generell als Abwärme einstufen
– Keine Verbote zum Einsatz von Biomasse
– Keine isolierte Betrachtung der Wärmeversorgung
– Bürokratie gering halten
– Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten
Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.
Unsere Forderungen zusammengefasst:
– Energiedienstleister als Umsetzer der notwendigen Maßnahmen zulassen
– Keine Benachteiligung von dezentralen Energieversorgungskonzepten
– Energieeffizienzmaßnahmen mit berücksichtigen
– Abgrenzen von Gebäude- und Wärmenetzen ohne Benachteiligung
– Definitionen von GEG und WPG vereinheitlichen
– Wärme aus KWK-Anlagen generell als Abwärme einstufen
– Keine Verbote zum Einsatz von Biomasse
– Keine isolierte Betrachtung der Wärmeversorgung
– Bürokratie gering halten
– Kosten für die Datenerhebung- und Weitergabe erstatten
Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads.