Stellungnahme zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

Zusammen mit der DENEFF und dem B.KWK haben wir Stellung zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz bezogen. Die grundsätzliche Idee einer sozial gerechten Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir zwar, allerdings werden im Gesetzesentwurf dezentrale Versorgungsmodelle diskriminiert im Vergleich zur großen Fernwärme. Auch biogene Brennstoffe werden deutlich benachteiligt, was im Sinne des Klimaschutzes nicht sein darf.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf eine Aufteilung der CO2-Kostenbestandteile der Heizkosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei den Wohn- als auch bei den Nichtwohngebäuden geeinigt. Demnach soll die Aufteilung der CO2-Kosten ab 2023 nach einem Stufenmodell erfolgen, welches sich an den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Gebäudefläche orientiert. Bei Gebäuden mit dem höchsten direkten CO2-Ausstoß tragen Vermietende 90 % der CO2-Kosten – je geringer der CO2-Ausstoß, desto höher die Beteiligung der Mietenden, die bei effizienten Neubauten oder sehr gut sanierten Gebäuden 100% der (dann nur relativ geringen) CO2-Kosten tragen sollen.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von CO2 auf Heiz- und Brennstoffe erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bisher haben die Mietenden die CO2-Kosten allein tragen müssen.

Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die vollständige Umlage der Kosten auf die Mietenden keine Anreize für Investitionen in Klimaschutz schafft. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz eines Stufenmodell als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleiben noch einige Fragen und Details der Ausgestaltung offen – diese müssen nun möglichst schnell geklärt werden.

Die vollständige Stellungnahme und den Referentenentwurf finden Sie rechts unter Downloads. Diskutieren Sie gerne in der Community mit uns zum neuen Gesetz. Zur Community