Mieterstrom ist Klimaschutz!

06.03.2023 | Mit Engagement ans Ziel!

Wir haben neun Vorschläge für mehr Klimaschutz durch Mieterstrom erarbeitet. Im Zuge der aktuellen Debatte, um eine schnellere und bessere Verzahnung digitaler Maßnahmen im Kontext der solaren Stromerzeugung in Deutschland, erachten wir die folgenden Aspekte als hilfreich:

1. Bestandsgebäude mit virtuellem Zählerpunkt „Mieterstrom-Ready“ machen

2. Preisobergrenzen für digitale Zähler beim Mieterstrom garantieren


3. Komplexität beim Zusammenfassen solarer Anlagen reduzieren


4. Digitalisierung nutzen: Mehr Geschwindigkeit durch einheitliche PV-Anmeldung


5. Kundenanlagenbegriff verbessern: für mehr dezentrale und regernative Stromversorgungslösungen


6. Wirtschaftlichkeit solarer Anlagen bei Einhaltung der Gründachpflicht verbessern


7. Photovoltaikanlagen im WEG-Recht privilegieren


8. Abstände zu Brandwänden bundesweit vereinheitlichen


9. Einführen eines höheren Mieterstromzuschlags beim Umsetzen im Bestand
Aktuell wird kein Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) erteilt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach eines Nichtwohngebäudes oder Parkhauses/ einer überdachten Parkfläche installiert ist. Und dass, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang (Quartier) erzeugt, geliefert und vor Ort von Letztverbrauchern verbraucht wird. Dabei sollte der der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags aus der Definition der Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a und Nr. 24b EnWG abzuleiten sein. Die Produktion des Mieterstroms sollte daher auch in Gebäuden oder baulichen Anlagen zulässig sein, die keine Wohngebäude sind.

Der Quartiersbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist aufgrund der subjektiven Auslegung nicht zielführend. Besser sollte für die Gewährung des Mieterstromzuschlags auf die beiden Varianten von Kundenanlagen abgestellt werden: also die „allgemeine“ nach § 3 Nr. 24a EnWG und die „zur betrieblichen Eigenversorgung“ nach § 3 Nr. 24b EnWG. Letztere ist immer auf einem Betriebsgebiet und unabhängig von der Nutzung eines Gebäudes. Das Erfordernis des Wohngebäudes ist deshalb unbedingt zu streichen, um mehr Mieterstromprojekte realisieren zu können.

Positive Konsequenz:

• Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt wird

• Auf den Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers erzeugter Mieterstrom mit Verbrauch im Wohngebäude wird möglich

• Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen

• Durchschnittlich min. 10 % gesteigerte Unabhängigkeit vom Netzstrom

• Die Kombination mit einem Batteriespeicher ermöglicht eine Entlastung des Verteilernetzes

• Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität

• Mieterstromanlagen dekarbonisieren alle Sektoren durch die Kombination mit Wärme- und Verkehrstechnologien


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