Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VfW und DENEFF zu notwendigen Änderungen der »Richtlinie zur Förderung von Beratungen im Energiespar Contracting« des BMWi

Auf Basis unserer Marktbeobachtungen sowie der Hinweise von Beteiligten im Rahmen der vom VfW und KEA bereits durchgeführten Schulungen zum Projektentwickler, scheint gegenwärtig das neue Förderprogramm von den Zielgruppen vor allem im Hinblick auf die Umsetzungsberatung noch nicht zufriedenstellend nachgefragt zu werden. Von Contractoren bzw. anderen Marktakteuren werden daher nachfolgend die wichtigsten Probleme in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgelistet und Vorschläge für Anpassungen der Richtlinie bzw. auch der Merkblätter (jeweils rot markiert) unterbreitet.

I. Problem Umsetzungsberatung: Abschluss Energiespar-(ESC)-Vertrag als für- dervoraussetzung

Siehe Richtlinie 2.2. Umsetzungsberatung:
„…endet mit dem Abschluss eines Energiespar-Vertrages zwischen AG und Contractor.“

Siehe auch Merkblatt zur Antragsstellung:
2. b) „Hinweis: Umsetzungsberatungen, die nicht zum Abschluss eines ESC-Vertrages führen, können nicht gefördert werden.“
Kommentar: Das ist ein zu großes Risiko für viele Antragsteller (insbesondere aus dem Bereich Kommunen, gemeinnützige Organisationen), da es infolge der Komplexität eines vorzubereitenden ESC durch technologische Maßnahmen, Finanzierungskonzept während der Projektentwicklung ändernden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen seitens des Gebäudeeigentümers in einigen Fällen dazu kommt, dass entweder kein Wettbewerb stattfinden kann oder der Gebäudeeigentümer den Wettbewerb aus objektiven Gründen gar nicht beginnt oder aber die Wirtschaftlichkeit des ESC im Vergleich zur Eigenleistung trotz anderslautendem Ergebnis der doch recht groben Orientierungsberatung nach Vor- liegen der Angebote der Contractoren nicht nachgewiesen werden kann. Nach unseren Schätzungen trifft das für ca. 10 – 15 % der geplanten ESC-Projekte in diesem Sektor zu .