Festlegung der Typgrößen gemäß Artikel 5(3) der Verordnung (EU) 2016/631

Der kurz RfG (Requirement for Generators) genannte Network Code definiert in Artikel 5 die Signifikanz von Erzeugungsanlagen und teilt diese in Typklassen von A bis D ein. In den vergangenen Jahren der Entstehung dieses Network Codes wurde dabei stets der Eindruck vermittelt, dass die in Tabelle 1 genannten Maximalwerte als Standard zu verstehen waren und diese Werte nur nach einer Kosten-Nutzen-Analyse zu verändern sind.