Abwasser: Sachverständiger im Landtag NRW

18.03.2024 | Auf Einladung der CDU Landtagsfraktion NRW durfte Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstands im vedec, als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sprechen. Anlass war ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wärmewende mit Abwassernutzung.

In einem Großteil der Gebäude in Deutschland wird Wasser täglich erwärmt. Nach Gebrauch wird das noch warme Wasser in der Regel ungenutzt ins Abwasser abgeleitet. Diese Wärme kann effizient und umweltfreundlich zum Heizen oder Kühlen größerer Gebäude und Quartiere genutzt werden.
Abwasserwärme entsteht überwiegend dort, wo sie auch genutzt werden kann, also insbesondere in Städten und Ballungsgebieten. Energie aus Abwasser hat das Potential circa 14 % des Wärmebedarfs im Gebäudesektor zu decken.

Die notwendige Technik ist vorhanden und hat sich in ersten Projekten bewährt. Die Abwasserwärmenutzung ist eine langfristig sichere und erneuerbare Energiequelle und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie reduziert den Kohlendioxid-Ausstoß in einem erheblichen Ausmaß.

Die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwasserwärmenutzung sind in der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung sehr anspruchsvoll und sollten von einem Energieexperten, also einem Energiedienstleister durchgeführt werden. Sie übernehmen die notwendigen finanziellen Investitionen, kümmern sich um den optimierten Betrieb über lange Laufzeiten, kombinieren die verschiedenen Technologien für den Einsatz von Erneuerbaren Energien miteinander, koppeln die Sektoren Wärme, Kälte, Strom und E-Mobilität miteinander und bieten ganzheitliche Quartierslösungen und Versorgungskonzepte an. Außerdem sind sie die Schnittstelle zum Kanalnetzbetreiber und können die bereits vorhandenen Kontakte nutzen.

Energiedienstleister werden jedoch durch schwierige Rahmenbedingungen unnötig ausgebremst und gegenüber Eigenversorger:innen und Vermieter:innen ungleich behandelt. Ein verlässlicher und langfristiger Rahmen ist für eine weniger kostenintensive Wärmewende von großer Bedeutung.

Um die vollen Potentiale der Abwasserwärmenutzung auszuschöpfen, schlagen wir in unserer Stellungnahme folgende Maßnahmen vor:

1. Umstellung im Wohngebäudebestand ermöglichen: Wärmelieferung konsequent auf Erneuerbare Wärme und Abwasserwärme ausrichten (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung)
2. Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche sowie bezahlbare Wärmewende
3. Bürokratie abbauen, Genehmigungsprozesse vereinfachen
4. Förderprogramme für die Abwasserwärmenutzung attraktiver gestalten, Bekanntheitsgrad erhöhen
5. Mehr Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft zwischen Kanalnetzbetreibern und Wärmelieferanten

Rechts unter Downloads finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme.


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