Marktwertkorridor für Differenzverträge notwendig
22.09.2026 | Wir appellieren gemeinsam mit acht weiteren Verbänden an den Gesetzgeber, bei der geplanten Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) einen angemessenen Marktwertkorridor vorzusehen. Ziel muss es sein, verlässliche Investitionsbedingungen mit einer stärkeren Marktintegration der erneuerbaren Energien zu verbinden. Ein Marktwertkorridor schafft dafür den notwendigen Spielraum: Er erhält Marktpreissignale, begrenzt zugleich Erlösrisiken und kann so Risikoaufschläge und Finanzierungskosten reduzieren. Der aktuelle EEG-Gesetzentwurf sieht einen solchen Korridor bislang nicht vor.
Aus Sicht der Verbände birgt eine CfD-Ausgestaltung ohne Marktwertkorridor erhebliche Nachteile. So können Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, obwohl entsprechende Erlöse tatsächlich nicht erzielt wurden. Gleichzeitig würden steigende Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten bei den Anlagenbetreibern verbleiben. Dies kann zu höheren Finanzierungskosten und letztlich höheren Ausschreibungsgeboten führen.
Zugleich ist der Marktwertkorridor ein wichtiger Baustein für mehr Wettbewerb und Vermarktungsfreiheit. Er schafft Spielraum für neue Vermarktungsmodelle und Power Purchase Agreements (PPAs), mit denen erneuerbarer Strom stärker direkt mit dem Strombedarf von Unternehmen zusammengebracht werden kann. Der vedec und die mitzeichnenden Verbände fordern daher einen Marktwertkorridor, der tatsächliche marktwertabhängige Kosten sowie Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten berücksichtigt und ausreichend Raum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle lässt.




