Liebe Mitglieder,
vergangene Woche kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sogenannte „Dreijahreslösung“ des Bundesgerichtshofs (BGH). Der EuGH erklärte die Klausel als unvereinbar mit dem europäischen Verbraucherrecht. Das hat Folgen für die Vertragsgestaltung von Contracting-Anbietern und Fernwärmeversorgern.
Im Gespräch mit Dr. Hans-Christoph Thomale, Rechtsanwalt und Partner bei Forvis Mazars, klären wir, was Sie jetzt beachten müssen.
EuGH-Urteil zur „Dreijahreslösung“: Was jetzt zu tun ist






