VfW und DENEFF nehmen Stellung zum Gebäudeenergiegesetz

Die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz wird vom Contractingverband VfW und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) grundsätzlich begrüßt, ebenso einzelne Verbesserungen, darunter die beabsichtige Einführung eines Quartiersansatzes für die gemeinsame Versorgung sowie einheitlichere Vollzugsregeln. Jedoch wird vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem wachsenden öffentlichen Ruf nach ambitionierter Klima- und Energiepolitik im vorliegenden Entwurf vor allem verpasste Chancen im Sinne der Zielerreichung moniert.

Eine hohe Energieeffizienz in Gebäuden ist unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen und Energieimportabhängigkeiten nachhaltig und wirtschaftlich zu vermindern. Vor mehr als zehn Jahren setzte sich die Bundesregierung deshalb im Integrierten Klima- und Energieprogramm (IEKP) das Ziel: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 war die Festlegung eines Standards “Klimaneutrales Gebäude” angekündigt worden, der schon 2012 für neue öffentliche Gebäude hätte umgesetzt werden sollen. Seit demselben Jahr enthält die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) die Anforderungen zur Definition eines Nearly Zero Energy Buildings (nZEB).

Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bringt die Bundesregierung der Erreichung dieser Ziele jedoch kein Stück näher: Zwar wurden einige der gröbsten Fehlentwicklungen aus dem bekannt gewordenen Referentenentwurf vom 18. November 2018 im nun vorliegenden Entwurf inzwischen wieder rückgängig gemacht. Der vorherige Entwurf hatte einige Aufweichungen des geltenden Anforderungsniveaus sowie neue Schlupflöcher und Zielkonflikte – auch zu Ungunsten der Nutzer – eingeführt. Damit stand der Entwurf sogar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der sowohl die Beibehaltung des energetischen Anforderungsniveaus als auch das Festhalten an den Klimazielen für 2030 vorsieht. Jedoch bedeutet die nun erfolgte Zurücknahme dieser Punkte lediglich, dass das Anforderungsniveau weitestgehend auf dem aktuell geltenden Level verharrt – eine Perspektive für zukunftssicheres Bauen eröffnet das Gebäudeenergiegesetz damit nicht.

VfW und DENEFF sehen daher bei folgenden Punkten Handlungsbedarf:
1. Ausrichtung des GEG an den Energiewendezielen, insbesondere für 2030
2. Adäquate Festlegung eines Niedrigstenergiegebäudes (nZEB), Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, Definition der Wirtschaftlichkeit
3. Vereinfachung des Ordnungsrahmens vs. Aufweichungen und unnötig komplexe Rechenwege
a) Anrechnung von PV-Erträgen vereinheitlichen und realistisch ausgestalten
b) Bei Wärmedämmung von Rohrleitungen zusätzlichen Planungsaufwand vermeiden
4.Rechtssichere Bestimmung des Quartiersbegriffs
5.Angemessene, fristgerechte Umsetzung der 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie für mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung
a) Den hydraulischen Abgleich zum Standard machen
b) Mindesteffizienzanforderung für Heizungsanlagen
c) Mehr Effizienztransparenz statt Wegfall von Messanforderungen (bislang Nr. III in Anla-ge zum EEWärmeG)
d) Energiemonitoring und Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude
6. Einführung ergebnisorientierter Anforderungen
7. Verhinderung von Energiearmut (Sanierung energetisch schlechtester Gebäude)
8. Verordnungsermächtigung zur Umlage geringinvestiver Kosten
9. Berücksichtigung von Abwärme aus Abwasser
10. Berücksichtigung von Effizienzpotenzialen im Warmwasserbereich
11. Wiedereinführung der Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen
12. Stärkung von Energieausweisen

Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Downloads.