Was bedeutet das Osterpaket für die Energiedienstleister?

Das BMKW hat mit dem Osterpaket einen Entwurf einer ersten Novelle des Energierechts erarbeitet. Das Bundeskabinett hat diesen Entwurf am 06. April 2022 verabschiedet und an den Bundestag weiter geleitet. Für den 12. Mai 2022 ist nun die erste Lesung im Bundestag geplant mit anschließender Anhörung und Beratung im zuständigen Ausschuss sowie geplanter Verabschiedung am 27. Juni 2022. Bis dahin wird sich an dem derzeit vorliegendem Entwurf ggf. noch was ändern, aber die Eckdaten stehen.
Das Ziel dieser ersten umfassenden Energierechtsnovelle der neuen Bundesregierung ist klar: Zur Minderung von CO2-Emissionen und zugleich Erhöhung der Energieeffizienz soll Strom aus erneuerbaren Energien in größerem Umfang als bisher zum Einsatz kommen und fossile Kraftstoffe immer mehr ersetzen. Neben der Notwendigkeit zur Dekarbonisierung zeigt die aktuelle Situation in Europa zudem in dramatischer Weise auf, dass eine lokale erneuerbare Stromerzeugung als Garant für die Versorgungssicherheit benötigt wird. Möglichst niedrigere Stromkosten bzw. Stromgestehungskosten können und sollen diesen notwendigen Umstellungsprozess befördern.
Doch wie geht die Bundesregierung diese Ziele an und was bedeuten die neuen rechtlichen Weichenstellung im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld für meine Geschäftsmodelle der dezentralen Objekt- bzw. Quartiersversorgung mit Wärme und Strom?
In diesem Seminar möchten Ihnen die wichtigsten Inhalte aus dem Osterpaket nach derzeitigem Stand vorstellen und dessen Konsequenzen mit Ihnen diskutieren.
In diesem Seminar…
…geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte aus dem Osterpaket
Was ist neu im EEG 2023?, Welche Änderungen gibt es im EnWG und in dem neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)?, Welche der Änderungen des KWKG sind aus Sicht der dezentralen Kleinanlagen zu beachten?
… erfahren Sie, welche Änderungen es beim Mieterstrom gibt
Ausblicke auf das Sommerpaket und das GEG sowie die Solarpflichten in den einzelnen Bundesländern
…erläutern wir Ihnen die aktuelle Situation bei der novellierten AVBFernwärmeV und der neuen FFVAV
… möchten wir mit Ihnen diskutieren, was die Änderungen für Ihr Geschäftsmodell bedeutet
Künftig wesentlich höhere Vergütung für Volleinspeisung bei der Dach-PV durch das EEG 2023, Abschaffung der EEG-Umlage schon zum 01.07.2022, Abschaffung aller Umlagen für Wärmepumpen
Das Ziel dieser ersten umfassenden Energierechtsnovelle der neuen Bundesregierung ist klar: Zur Minderung von CO2-Emissionen und zugleich Erhöhung der Energieeffizienz soll Strom aus erneuerbaren Energien in größerem Umfang als bisher zum Einsatz kommen und fossile Kraftstoffe immer mehr ersetzen. Neben der Notwendigkeit zur Dekarbonisierung zeigt die aktuelle Situation in Europa zudem in dramatischer Weise auf, dass eine lokale erneuerbare Stromerzeugung als Garant für die Versorgungssicherheit benötigt wird. Möglichst niedrigere Stromkosten bzw. Stromgestehungskosten können und sollen diesen notwendigen Umstellungsprozess befördern.
Doch wie geht die Bundesregierung diese Ziele an und was bedeuten die neuen rechtlichen Weichenstellung im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld für meine Geschäftsmodelle der dezentralen Objekt- bzw. Quartiersversorgung mit Wärme und Strom?
In diesem Seminar möchten Ihnen die wichtigsten Inhalte aus dem Osterpaket nach derzeitigem Stand vorstellen und dessen Konsequenzen mit Ihnen diskutieren.
In diesem Seminar…
…geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte aus dem Osterpaket
Was ist neu im EEG 2023?, Welche Änderungen gibt es im EnWG und in dem neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)?, Welche der Änderungen des KWKG sind aus Sicht der dezentralen Kleinanlagen zu beachten?
… erfahren Sie, welche Änderungen es beim Mieterstrom gibt
Ausblicke auf das Sommerpaket und das GEG sowie die Solarpflichten in den einzelnen Bundesländern
…erläutern wir Ihnen die aktuelle Situation bei der novellierten AVBFernwärmeV und der neuen FFVAV
… möchten wir mit Ihnen diskutieren, was die Änderungen für Ihr Geschäftsmodell bedeutet
Künftig wesentlich höhere Vergütung für Volleinspeisung bei der Dach-PV durch das EEG 2023, Abschaffung der EEG-Umlage schon zum 01.07.2022, Abschaffung aller Umlagen für Wärmepumpen
hat stattgefunden am 28.04.2022
Online über „Zoom“
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnergesellschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Mail mit der Einladung, der Veranstaltungsgruppe in unserer vedec Community beizutreten. Dort finden Sie alle Informationen zu Ihrer Veranstaltung – u.a. die Zoom-Einwahldaten, die Seminarunterlagen sowie im Anschluss an das Seminar auch Ihre Teilnahmebescheinigung. Eine separate Mail mit Zoom-Einwahldaten wird nicht verschickt. Über den Zoom-Link in der Veranstaltungsgruppe müssen Sie sich einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen zum Seminar in digitaler Form.
Kosten: 330,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 100,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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