Strom vor Ort: Rechtssicherheit nach EuGH, BGH & EnWG-Novelle

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Paukenschlag zur Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG entschieden hatte (Urteil vom 28.11.2024) war die Unruhe in der Branche groß: „Jede Leitung ist jetzt ein Netz“, hieß es da gar von nicht wenigen Rechtsanwält:innen. Selbst die einzelne Stromleitung in oder an gebäudetechnischen Verteilsystemen müsse nun reguliert werden.
Die Praxis zeigt: Es gibt nach wie vor Diskrepanzen und Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, aber man muss feststellen: Nach wie vor funktioniert die dezentrale Strom-Direktversorgung vor Ort aus Dach-Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken.
Warum ist das so? Das hat nicht zuletzt mit zwei wegweisenden Entscheidungen aus zwei unterschiedlichen Bereichen zu tun. Da ist zum Einen das Urteil des BGH vom 13.05.2025 und zum Zweiten die Entscheidung des Gesetzgebers zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aus Dezember 2025. Auch wenn diese Novelle im Gesetzestext selbst „nur“ eine Übergangsregelung für Bestandsanlagen bringt, so enthält das Gesetz für die generelle (neue) Auslegung des Kundenanlagenbegriffs viele gute Aussagen.
Zusammengenommen festigte dies die Rechtssicherheit für neue und bestehende dezentrale Stromversorgungslösungen gleichermaßen.
Das Seminar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zum Thema „dezentrale Stromversorgung in Kundenanlagen“ bzw. ohne Inanspruchnahme des regulierten (öffentlichen) Netzes der allgemeinen Versorgung. Der Referent Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther nutzt seinen praxisrelevanten Blick, um eine Einordnung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen zu tätigen. Er schafft dabei Raum für Diskussion, die explizit erwünscht ist.
In diesem Seminar…
…erhalten Sie eine prägnante Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen rund um das Thema „Kundenanlage“
Urteil des BGH vom 13.05.25, Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (EnWG) aus Ende 2025
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf die Vor-Ort-Stromversorgung
Zweck, Anwendungsrahmen, Risiken, Energy Sharing, Kundenanlage, Direktleitungen, Erleichterungen bei Nutzung und Integration von Stromspeichern
…erfahren Sie, was Sie für Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Bundesnetzagentur, Clearingstelle EEG und/oder den Gerichten haben
…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen
Die Praxis zeigt: Es gibt nach wie vor Diskrepanzen und Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, aber man muss feststellen: Nach wie vor funktioniert die dezentrale Strom-Direktversorgung vor Ort aus Dach-Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken.
Warum ist das so? Das hat nicht zuletzt mit zwei wegweisenden Entscheidungen aus zwei unterschiedlichen Bereichen zu tun. Da ist zum Einen das Urteil des BGH vom 13.05.2025 und zum Zweiten die Entscheidung des Gesetzgebers zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aus Dezember 2025. Auch wenn diese Novelle im Gesetzestext selbst „nur“ eine Übergangsregelung für Bestandsanlagen bringt, so enthält das Gesetz für die generelle (neue) Auslegung des Kundenanlagenbegriffs viele gute Aussagen.
Zusammengenommen festigte dies die Rechtssicherheit für neue und bestehende dezentrale Stromversorgungslösungen gleichermaßen.
Das Seminar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Eckdaten zum Thema „dezentrale Stromversorgung in Kundenanlagen“ bzw. ohne Inanspruchnahme des regulierten (öffentlichen) Netzes der allgemeinen Versorgung. Der Referent Dr. Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther nutzt seinen praxisrelevanten Blick, um eine Einordnung der wichtigsten aktuellen Entwicklungen zu tätigen. Er schafft dabei Raum für Diskussion, die explizit erwünscht ist.
In diesem Seminar…
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Urteil des BGH vom 13.05.25, Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (EnWG) aus Ende 2025
…erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf die Vor-Ort-Stromversorgung
Zweck, Anwendungsrahmen, Risiken, Energy Sharing, Kundenanlage, Direktleitungen, Erleichterungen bei Nutzung und Integration von Stromspeichern
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…diskutieren wir Ihre konkreten Fragen
10.03.2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Online über „Zoom“
Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft
Das Online-Seminar findet über die Anwendung „Zoom“ statt. Über einen Link, der Ihnen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt wird, müssen Sie einen kleinen Client (.exe-Datei) herunterladen und installieren. Sie haben aber auch die Möglichkeit über Ihren Webbrowser teilzunehmen.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor dem Online-Seminar zu registrieren, um so das Zoom-Tool zu testen. Sollten Sie Probleme beim Herunterladen des Programms haben, bitten wir Sie sich an Ihre IT-Abteilung zu wenden. Sie können dann über ein internetfähiges Gerät, wie PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher und stabiler Internetleitung teilnehmen. Eine Teilnahme per Telefon ist zwar ebenfalls möglich, wir empfehlen jedoch eine Teilnahme mit o.g. Geräten, da u.a. mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet wird.
Die Teilnehmer:innen erhalten vor bzw. während der Veranstaltung die Unterlagen in digitaler Form.
Kosten: 185,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mitglieder mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 20 % der Teilnahmegebühr. Mitglieder mit dem Status »Basis« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Diese Rabatte werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Bestellung genau die Rechnungsanschrift. Bei einer späteren Rechnungsänderung wegen einer/eines fehlerhaft angegebenen Rechnungsanschrift/Rechnungsempfängers, müssen wir den zusätzlichen Aufwand leider mit 25,00 € berechnen.
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e.V. Ihnen die Rechnung elektronisch im PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusendet.
Stornierungsgebühren
Stornierung bis 05.03.2026: 50,00 €. Stornierung ab 06.03.2026: keine Rückerstattung möglich.
Recht am eigenen Bild
Der vedec e. V. oder deren Beauftragte sind berechtigt, im Rahmen dieser Veranstaltung Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher, die über die Wiedergabe der Veranstaltung hinausgehen (Recht am eigenen Bild) ohne Vergütung zu erstellen und zeitlich, räumlich, inhaltlich unbegrenzt in allen Medien zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vedec e.V. zu nutzen.
Datenschutzerklärung
Sie sind damit einverstanden, dass der vedec e. V. im Rahmen der Veranstaltung Ihre Daten wie Namen und Unternehmen in Teilnehmerlisten an Dritte weitergibt.
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